-
montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit einer Terminvereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten.
Bitte beachten Sie unbedingt die Besonderheiten bei den Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie unbedingt die Besonderheiten bei den Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie unbedingt die Besonderheiten bei den Öffnungszeiten
In der Infostelle findet eine allgemeine Verfahrensauskunft statt.
Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter erteilen Ihnen Auskünfte und beantworten Ihre Fragen z.B. zum Verfahren oder von Ihnen beabsichtigten Anträgen. Vordrucke und Formulare erleichtern Ihnen die Antragstellung. Anhand der ausliegenden Merkblätter können Sie überprüfen, welche Angaben und Unterlagen notwendig sind.
Die Vordrucke und Formulare können Sie vor Ort ausfüllen, wenn Sie die notwendigen Angaben und Unterlagen verfügbar haben. Sie können diese auch mitnehmen und zu Hause ausfüllen. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Vordrucke und Formulare hier herunterzuladen, auszudrucken und ausgefüllt an das Amtsgericht Schöneberg zu senden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Rechtsberatung wegen des gesetzlichen Verbots nicht zulässig ist und daher auch nicht stattfinden kann. Die Rechtsberatung ist Aufgabe der Rechtsanwaltschaft.
Eine Einsichtnahme in das Grundbuch erfolgt nicht in der Infostelle des Gerichts, sondern ausschließlich während der oben genannten Öffnungszeiten in der zuständigen Geschäftsstelle (Grundbucheinsichtenstelle).
Bitte beachten Sie unbedingt die Besonderheiten bei den Öffnungszeiten
Die Rechtsantragstelle hilft bei der Aufnahme von sachgerechten Anträgen und Klagen.
Die Antragstellung oder Einreichung einer Klage erfolgt grundsätzlich schriftlich. Diverse Formulare und Merkblätter liegen in der Infostelle bereit. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Rechtsberatung wegen des gesetzlichen Verbots nicht zulässig ist und daher auch nicht stattfinden kann. Die Rechtsberatung ist Aufgabe der Rechtsanwaltschaft.
Bei Erklärungen zum Austritt aus einer Religionsgemeinschaft ist ein deutscher Personalausweis, bei einem Pass zusätzlich die Anmeldebestätigung vorzulegen. Verheiratete, geschiedene oder verwitwete Personen müssen zusätzlich das Familienbuch, bzw. die Heiratsurkunde oder das Scheidungsurteil bzw. den Scheidungsbeschluss mitbringen.
Rechtsantragstelle und Kirchenaustritte (Grunewaldstraße): 030 / 90159 279
Grundbucheinsichtenstelle (Ringstraße): 030 / 90186 411
Ab dem 01.07.2024 kann Beratungshilfe bis auf weiteres ausschließlich schriftlich beantragt werden.
Verwenden Sie dafür bitte folgendes Antragsformular:
Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe (Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz)
Um den Antrag so zügig wie möglich bearbeiten zu können, sollten die folgenden Unterlagen bei Antragstellung beigefügt werden (Kopien sind grundsätzlich ausreichend):
• Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe
• Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
• Belege über Einnahmen / Vermögen und Ausgaben
• Unterlagen, aus denen sich der Anspruch auf Beratungshilfe ergibt
Termine für eine Erbausschlagung können auch online gebucht werden.
Bei Erbausschlagungen mit mehr als 3 Personen sind dementsprechend mehrere Termine zu buchen.
Ferner besteht die Möglichkeit, auch telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Bitte setzen Sie sich hierfür mit der Eingangsregistratur für Nachlasssachen in Verbindung, diese erreichen Sie unter der Telefonnummer: 030 / 90186 250 oder 030 / 90186 252.