Öffnungszeiten

Anträge auf Erbausschlagungen und Erbscheine

Zur Vermeidung von Wartezeiten und zur Verbesserung unseres Bürgerservices werden Erbausschlagungserklärungen nur nach Terminvereinbarung beurkundet.

Die Zuständigkeit des Nachlassgerichts richtet sich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers.
Das Amtsgericht Pankow ist örtlich zuständig innerhalb des Stadtbezirks Pankow, einschließlich der Ortsteile Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal, Schönholz und Wilhelmsruh, aber nicht für den Ortsteil Prenzlauer Berg, für den das Amtsgericht Mitte zuständig ist.
Die Entgegennahme der Ausschlagungserklärung für andere Amtsgerichte kann auch nur dann erfolgen, wenn die erklärende(n) Person(en) ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gerichtsbezirks des Amtsgerichts Pankow hat/haben.

Für Erbausschlagungen sind unbedingt sämtliche Daten des verstorbenen Erblassers (Vor-, Nach- und Geburtsname, Geburts- und Sterbedatum) anzugeben.
Bitte geben Sie auch den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers, die letzte Meldeanschrift oder/und Hospiz/Pflegeheim sowie die Anschriften der zum Termin erscheinenden Personen an.
Sofern zum Termin mehr als 4 volljährige Personen erscheinen, wird um die Buchung mehrerer Termine (pro vier Personen) gebeten.
Sollten Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, wird um unverzügliche Absage gebeten.

Erforderliche Unterlagen:
Sterbenachweis (wenn vorhanden), Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung. Die Vorlage der Sterbeurkunde ist nicht zwingend erforderlich.Ist keine Sterbeurkunde vorhanden, ist es notwendig, dass der vollständige Name (mit Geburtsname), das Sterbedatum und der letzte Wohnort der verstorbenen Person angeben wird.

Hinweis:
Sollten innerhalb der 6-wöchigen Ausschlagungsfrist keine freien Termine mehr buchbar sein oder die Ausschlagungsfrist bereits abgelaufen sein, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu einem Notar/einer Notarin auf.

Terminvereinbarung beim Amtsgericht Pankow

Erbscheinstermine sind telefonisch zu vereinbaren. Hierfür können Sie die zentrale Rufnummer (030) 90245-0 kontaktieren oder aber Sie nutzen das Kontaktformular unter Angabe des Namens des Erblassers/der Erblasserin sowie Ihrer Rückrufnummer.

Info-Stellen

Montag bis Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr
donnerstags zusätzlich von 15.00 bis 18.00 Uhr – bevorzugt für Berufstätige

Der Service der Informationsstelle wird in beiden Dienstgebäuden angeboten. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter erteilen Ihnen Auskünfte und beantworten Ihre Fragen z.B. zum Verfahren oder von Ihnen beabsichtigten Anträgen. Vordrucke und Formulare erleichtern Ihnen die Antragstellung. Anhand der ausliegenden Merkblätter können Sie überprüfen, welche Angaben und Unterlagen notwendig sind.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Rechtsberatung wegen des gesetzlichen Verbots nicht zulässig ist und daher auch nicht stattfinden kann. Rechtsberatung ist Aufgabe der Rechtsanwaltschaft.

Die Vordrucke und Formulare können Sie vor Ort ausfüllen, wenn Sie die notwendigen Angaben und Unterlagen verfügbar haben. Sie können diese auch mitnehmen und zu Hause ausfüllen. Außerdem besteht die Möglichkeit, einige Vordrucke und Formulare herunterzuladen, auszudrucken und ausgefüllt an das Amtsgericht Pankow zu senden, siehe Was möchten Sie erledigen

Die Info-Stellen befinden sich

  • im Dienstgebäude Weißensee in der Parkstraße 71, Erdgeschoss, Zimmer 14
  • im Dienstgebäude Pankow in der Kissingenstraße 5-6, Erdgeschoss, Zimmer A9

Rechtsantragstellen

Montag bis Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr
donnerstags zusätzlich von 15.00 bis 18.00 Uhr – bevorzugt für Berufstätige

Die Stellung eines Antrages oder die Erhebung einer Klage erfolgt schriftlich. Formulare hierfür liegen in der Info-Stelle bereit. Die Rechtsantragstelle hilft lediglich bei der Aufnahme von sachgerechten Anträgen und Klagen. Antrags- und Klagebegründungen werden nur in angemessenem Umfang niedergeschrieben.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Rechtsberatung wegen des gesetzlichen Verbots nicht zulässig ist und daher auch nicht stattfinden kann. Rechtsberatung ist Aufgabe der Rechtsanwaltschaft.

Bürger mit geringem Einkommen können sich von einem Rechtsanwalt ihrer Wahl gegen eine Beratungsgebühr von 15 EURO, die bei Mittellosigkeit erlassen werden kann, beraten lassen.

Jugendliche im Alter von 16 bis 21 Jahren mit wenig Geld können eine kostenlose Rechtsberatung beim Berliner Anwaltsverein erhalten.

Die Rechtsantragstellen befinden sich

  • im Dienstgebäude Weißensee in der Parkstraße 71, Erdgeschoss, Zimmer 14 (keine Aufnahme von Anträgen in Familiensachen)
  • im Dienstgebäude Pankow in der Kissingenstraße 5-6, Erdgeschoss, Zimmer B 2 (nur Aufnahme von Anträgen in Familien-, Vormundschafts-, Betreuungs- und Beratungshilfesachen sowie nach dem Kirchenaustrittsgesetz)

Geschäftsstellen

Montag bis Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr

Zu den oben genannten Zeiten können Berechtigte in den Geschäftsstellen Akteneinsicht nehmen. Eine telefonische Anmeldung wird auch hier empfohlen, um sicherzustellen, dass die Akten bereitliegen.

Hinweise zu stattfindenden Sitzungen finden Sie vor den jeweiligen Sitzungssälen.

Gerichtszahlstelle

Montag bis Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr

Dienstgebäude Weißensee in der Parkstraße 71
Vor Ort kann bar, mit EC-Karte, Kreditkarte, Google-Pay und Apple-Pay bezahlt werden.

Dienstgebäude Pankow in der Kissingenstraße 5 – 6
Vor Ort kann mit EC-Karte, Kreditkarte, Google-Pay und Apple-Pay bezahlt werden (eine Barzahlung ist nicht möglich).

Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge

Montag bis Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr

Tel.: (030) 90245-398
Dienstgebäude Weißensee in der Parkstraße 71, Raum 005.