Öffnungszeiten

Einlasskontrollen

Im Gerichtsgebäude werden aus Sicherheitsgründen Einlasskontrollen durchgeführt.
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, halten Sie bitte für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Rechtsanwälte und Behördenvertreter werden gebeten, den Anwalts- bzw. Dienstausweis an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen. Terminsteilnehmer werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Referendare sollten ihre Ausbildungsverfügung und ihren Ausweis bereit halten.

Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlungen missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gerichtsgebäude gebracht werden und werden ggf. in Verwahrung genommen.

Infostelle

Montag bis Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 15.00 bis 18.00 Uhr (entfällt z.Zt. pandemiebedingt)

Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter erteilen Ihnen Auskünfte und beantworten Ihre Fragen z.B. zum Verfahren oder von Ihnen beabsichtigten Anträgen. Vordrucke und Formulare erleichtern Ihnen die Antragstellung. Anhand der ausliegenden Merkblätter können Sie überprüfen, welche Angaben und Unterlagen notwendig sind.Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Rechtsberatung wegen des gesetzlichen Verbots nicht zulässig ist und daher auch nicht stattfinden kann.

Die Vordrucke und Formulare können Sie vor Ort ausfüllen, wenn Sie die notwendigen Angaben und Unterlagen verfügbar haben. Sie können diese auch mitnehmen und zu Hause ausfüllen. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Vordrucke und Formulare herunterzuladen, auszudrucken und ausgefüllt an das Amtsgericht Neukölln zu senden.
Eine Einsichtnahme in das Grundbuch erfolgt nicht in der Infostelle des Gerichts, sondern ausschließlich während der unter genannten Öffnungszeiten in der zuständigen Geschäftsstelle (Grundbucheinsichtenstelle).

Rechtsantragstelle

Montag bis Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 15.00 bis 18.00 Uhr (entfällt z.Zt. pandemiebedingt)

Die Stellung eines Antrages oder die Erhebung einer Klage erfolgt schriftlich. Formulare hierfür liegen in der Info-Stelle bereit. Die Rechtsantragstelle hilft lediglich bei der Aufnahme von sachgerechten Anträgen und Klagen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Rechtsberatung wegen des gesetzlichen Verbots nicht zulässig ist und daher auch nicht stattfinden kann. Rechtsberatung ist Aufgabe der Rechtsanwaltschaft.

Beratungshilfestelle

Die Stellung eines Beratungshilfeantrages erfolgt schriftlich. Formulare und Merkblätter liegen in der Infostelle bereit.
Nur mit vorheriger Terminsvereinbarung können sie ihren Antrag auch mündlich stellen.

Geschäftsstellen

Montag bis Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr

Pandemiebedingt finden z.Zt. mittwochs keine Sprechzeiten des Nachlassgerichts statt!

Zu den oben genannten Zeiten können Berechtigte in den Geschäftsstellen Akteneinsicht nehmen. Eine telefonische Anmeldung wird auch hier empfohlen, um sicherzustellen, dass die Akten bereitliegen.
Hinweise zu stattfindenden Sitzungen finden Sie vor den jeweiligen Sitzungssälen.

Ein Antrag auf Ausschlagung der Erbschaft ist nur mit vorheriger Terminsvereinbarung möglich.

Terminsvergabe

Sie erhalten Termine in Beratungshilfesachen hier

Sie erhalten Termine für Erbausschlagungen hier

Gerichtszahlstelle

Montag bis Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass in der Gerichtszahlstelle keine Kartenzahlung möglich ist.

Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge

Montag bis Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr

Tel.: (030) 90191-287