Sprechzeiten der Geschäftsstellen
Montag | 09.00 Uhr – 13.00 Uhr |
Dienstag | 09.00 Uhr – 13.00 Uhr |
Mittwoch | 09.00 Uhr – 13.00 Uhr |
Donnerstag | 09.00 Uhr – 13.00 Uhr |
Freitag | 09.00 Uhr – 13.00 Uhr |
Geschäftszeit für die Geschäftsstellen und die Einsichtenstelle des Grundbuchamtes
Montag | 09.00 Uhr – 13.00 Uhr |
Dienstag | 09.00 Uhr – 13.00 Uhr |
Mittwoch | 09.00 Uhr – 13.00 Uhr |
Donnerstag | 09.00 Uhr – 13.00 Uhr und zusätzlich zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr nach vorheriger Vereinbarung |
Freitag | 09.00 Uhr – 13.00 Uhr |
Einsichtnahmen in das Grundbuch werden nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter: 030/9023-1860 oder -1861 gewährt.
Grundbuchauszüge beantragen Sie weiterhin bitte schriftlich bzw. per E-Mail
In dringenden Fällen oder soweit es der Geschäftsgang erlaubt, sind Eingänge auch außerhalb der Geschäftszeit entgegenzunehmen.
Öffnungszeiten der Informationsstelle
Montag | 09.00 Uhr – 13.00 Uhr |
Dienstag | 09.00 Uhr – 13.00 Uhr |
Mittwoch | 09.00 Uhr – 13.00 Uhr |
Donnerstag | 09.00 Uhr – 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr – 18.00 Uhr bevorzugt für Berufstätige |
Freitag | 09.00 Uhr – 13.00 Uhr |
Die Infostelle befindet sich im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes in Zimmer 0600.
Informationen auch telefonisch unter den Nummern
(030) 9023-1157 und (030) 9023-2548.
Außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten können in der Infostelle lediglich Auskünfte erteilt werden.
Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle
Montag | 09.00 Uhr – 13.00 Uhr |
Dienstag | 09.00 Uhr – 13.00 Uhr |
Mittwoch | 09.00 Uhr – 13.00 Uhr |
Donnerstag | 09.00 Uhr – 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr – 18.00 Uhr bevorzugt für Berufstätige |
Freitag | 09.00 Uhr – 13.00 Uhr |
Die Stellung eines Antrages oder die Erhebung einer Klage erfolgt schriftlich. Dies kann auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Rechtsantragstelle erfolgen.
Eine Rechtsberatung findet dort nicht statt. Die Rechtsantragstelle hilft lediglich bei der Aufnahme von sachgerechten Anträgen und Klagen. Antrags- und Klagebegründungen werden nur im angemessenen Umfang niedergeschrieben. Eine Rechtsberatung ist Aufgabe der Rechtsanwaltschaft. Bürger mit geringem Einkommen können sich von einem Rechtsanwalt eigener Wahl gegen eine Beratungsgebühr von 15 EURO, die bei Mittellosigkeit erlassen werden kann, beraten lassen. Die Rechtsantragstelle befindet sich im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes. Wichtige Hinweise zur Rechtsantragsstelle finden sie auch hier.
Kirchenaustritte:
Bei Erklärungen zum Austritt aus einer Religionsgemeinschaft ist ein deutscher Personalausweis, bei einem Pass zusätzlich die Anmeldebestätigung vorzulegen. Verheiratete, geschiedene oder verwitwete Personen müssen zusätzlich das Familienbuch, bzw. die Heiratsurkunde oder das Scheidungsurteil bzw. den Scheidungsbeschluss mitbringen.
Die Lohnsteuerkarten werden hinsichtlich des Austritts aus der Religionsgemeinschaft nicht vom Amtsgericht geändert, sondern ausschließlich vom zuständigen Finanzamt.
Seit 30. April 2014 ist für die Bearbeitung der Austrittserklärung durch das Amtsgericht nach den Bestimmungen des Justizverwaltungskostengesetzes eine Gebühr in Höhe von 30,00 EUR in bar und im Voraus zu entrichten.
Öffnungszeiten der Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten.
Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle befindet sich im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes in Zimmer 0210/0211, Tel. (030) 9023-1837