Für Rollstuhlbenutzer besteht die Möglichkeit über einen Zugang rechts neben dem Haupteingang (Littenstraße 14) ins Gerichtsgebäude zu gelangen. Um eingelassen zu werden, betätigen Sie bitte die dort angebrachte Klingel.
Vor dem Eingang Littenstraße 14 stehen 2 ausgewiesene Behindertenparkplätze zur freien Nutzung zur Verfügung.
Im Gebäude sind alle Stockwerke über behindertengerechte Fahrstühle erreichbar.
Rollstuhlgerechte WC´s befinden sich im Erdgeschoss (Quergang 3 sowie Quergang 7) und im Dachgeschoss (Hauptgang 2).