Schuldnerverzeichnis
Neben dem Amtsgericht Schöneberg, dem die Führung des Zentralen Schuldnerverzeichnisses nach altem Recht (§ 915 ZPO a.F.) übertragen ist, wird ab dem 1.1.2013 das Schuldnerverzeichnis nach neuem Recht (§ 882h ZPO) vom Amtsgericht Mitte geführt. Die Einsichtnahme in dieses Verzeichnis erfolgt ausschließlich über das Internet – bundesweit und kostenpflichtig – und erfordert eine vorherige Registrierung unter: Vollstreckungsportal
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Zwangsversteigerung
Ab 16.02.2007 ist die Leistung der Sicherheit durch Übergabe von Bargeld ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist nunmehr rechtzeitig, d.h. ca. eine Woche vor dem Termin, auf das Konto der Kosteneinziehungsstelle der Justiz bei der
Postbank Berlin
IBAN: DE94 1001 0010 0099 2801 06
BIC: PBNKDEFFXXX
unter folgender Bezeichnung zu überweisen:
Angabe des Gerichts – Aktenzeichen des Verfahrens, für das geboten werden soll-„Sicherheitsleistung für“ –Name des Bieters
Beispiel:
AG Li – 30K 00/07 – Sicherheitsleistung für Karl Mustermann
Achtung:
Ohne Angabe des Gerichts kann die Kosteneinziehungsstelle der Justiz den Betrag nicht zuordnen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Nachweis der Einzahlung der Sicherheitsleistung im Versteigerungstermin erbracht sein muss; der Nachweis wird von der Kosteneinziehungsstelle der Justiz Berlin direkt dem Versteigerungsgericht übermittelt.
Wird die Sicherheitsleistung nicht benötigt, erfolgt die Rückzahlung unverzüglich nach dem Termin.
Eine Verrechnung der Sicherheitsleistung mit anderen Verfahren des Gerichts, bei denen der Bieter mitsteigern möchte ist ausgeschlossen.
Weiterhin zulässig ist die Leistung der Sicherheit durch Übergabe von Bundesbank- Verrechnungsschecks gem. §69 Abs. 2 ZVG n.F. und durch Bankbürgschaft gem. § 69 Abs. 3 ZVG n.F.