Der Gerichtsbezirk
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Der Gerichtsbezirk ist das Gebiet, für das ein Gericht örtlich zuständig ist.
In der Regel ist ein Gericht nur für Rechtsangelegenheiten innerhalb seines Bezirks zuständig.
Der (Amts-)Gerichtsbezirk Köpenick entspricht dem Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick.