Sollten Sie einen rollstuhlgerechten Parkplatz benötigen, empfiehlt sich eine telefonische Vorankündigung unter Tel.: 030 / 90247-213 / 214.
Um eingelassen zu werden, betätigen Sie bitte – zu den genannten Geschäftszeiten – die am Torpfosten in der Puchanstraße angebrachte Klingel mit Wechselsprechanlage.
Darüberhinaus steht in der Puchanstraße in Höhe der Einfahrt zum Hof des Gerichtsgebäudes ein öffentlicher Behindertenparkplatz zur Verfügung.
Im Hauptgebäude sind alle Stockwerke über Fahrstühle erreichbar.
Ein rollstuhlgerechtes WC ist im Souterrain (Info bei den Wachtmeistern) vorhanden.