Im Gerichtsgebäude werden aus Sicherheitsgründen Einlasskontrollen durchgeführt. Für die damit verbundenen Erschwernisse wird um Verständnis gebeten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrer Sicherheit.
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, halten Sie bitte für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Rechtsanwälte und Behördenvertreter werden gebeten, den Anwalts- bzw. Dienstausweis an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen. Terminsteilnehmer werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Referendare sollten ihre Ausbildungsverfügung und ihren Ausweis bereit halten.
Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlungen missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gerichtsgebäude gebracht werden. Dennoch mitgeführte derartige Gegenstände müssen für die Zeit Ihres Aufenthaltes im Gerichtsgebäude in Verwahrung genommen werden.
Der Genuss von Alkohol ist in den Dienstgebäuden grundsätzlich nicht gestattet. Der Konsum von Cannabis in jeglicher Form ist in den Dienstgebäuden, auf dem Hofgelände und vor dem Gerichtsgebäude verboten.
Film- und Foto- sowie Tonaufnahmen sind im gesamten Gerichtsgebäude nicht gestattet.