Fischereiaufsicht

Die Fischereiaufsicht im Berliner Raum kann auf eine mehr als 600-jährige Geschichte zurückblicken. Neben ordnungsrechtlichen Aufgaben aus der Fischereigesetzgebung bildet auch die Überwachung der Lebens- und Umweltbedingungen der Fische ein wesentliches Element der Fischereiaufsicht.

Im Land Berlin wird die Fischereiaufsicht durch rund 70 ehrenamtliche Fischereiaufseher, die Wasserschutzpolizei, das Fischereiamt Berlin und den privaten Fischereirechtsinhabern ausgeübt.

Oberstes Ziel ist es, die Berliner Gewässer als Lebensraum regionaltypischer Fische auf Dauer zu erhalten, die Biodiversität zu fördern und eine nachhaltige Berufs- und Angelfischerei zu gewährleisten.

Reusen am Fischereiamt

Geschichte der Fischereiaufsicht

600 Jahre Fischereiaufsicht und seit 1639 als Staatliche Fischereiaufsicht im heutigen Berliner Raum oder vom Pristabel, Pritzstabelamt, Oberfischmeister/Fischereiamt der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg, Fischereiamt von Groß-Berlin zum Fischereiamt Berlin. Weitere Informationen

Glasaale

Aalbesatz – Laicherbestandserhöhung beim Europäischen Aal im Einzugsgebiet der Elbe

Das Projekt “Laicherbestandserhöhung beim Europäischen Aal im Einzugsgebiet der Elbe” hat das Ziel, jährlich Aale in die Berliner Gewässer zu besetzen, um die Rückwanderrate laichreifer Aale zu erhöhen und somit dem Bestandsrückgang des Aals entgegenzuwirken. Weitere Informationen

Störbesatz in der Havel bei Ketzin

Verwendung der Fischereiabgabe im Land Berlin

In Verbindung mit der Erteilung von Fischereischeinen wird kalenderjährlich eine Fischereiabgabe erhoben, die zur Förderung der Fischbestände zu verwenden ist. Weitere Informationen