Das Fischereiamt Berlin stellt sich vor
Das Fischereiamt Berlin ist eine der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nachgeordnete Behörde.
Aufgaben der Fischereibehörde
Eine wesentliche Aufgabe des Fischereiamtes ist die ordnungsrechtliche Aufsicht über die Ausübung der Angel- und der Berufsfischerei im Land Berlin. Die Fischereiaufsicht wird zusätzlich durch rund 70 ehrenamtliche Fischereiaufsehende, die Wasserschutzpolizei und die privaten Fischereirechtsinhaber verstärkt.
Neben ordnungsrechtlichen Aufgaben aus der Berliner Fischereigesetzgebung bildet auch die Überwachung der Lebens- und Umweltbedingungen der Fische eine Hauptaufgabe des Fischereiamtes. Umfang, Zustand und Entwicklung der Fischbestände in den Berliner Gewässern werden laufend überwacht.
Oberstes Ziel der Arbeit des Fischereiamtes ist es, die Berliner Gewässer als Lebensraum heimischer Fische auf Dauer zu erhalten, die Artenvielfalt der Fische zu fördern und eine nachhaltige Berufs- und Angelfischerei zu gewährleisten. Daher wird dieser Bereich auch gezielt gefördert. Zusätzlich wahrt das Fischereiamt die Fischereirechte des Landes Berlin.
Erwerbs- und Freizeitfischerei in Berlin
Im Land Berlin üben derzeit 22 Personen die Erwerbsfischerei aus, etwa 30.000 Personen gehen angeln.
Wer in Berlin angeln möchte, muss außer Angelgerät zweierlei bei sich haben: Eine Angelkarte und einen Fischereischein. Die Angelkarte sagt aus, in welchen Gewässern Sie fischen dürfen. Sie ist ein Vertrag mit dem Inhaber des Fischereirechts oder dem Pächter dieses Gewässers, der Ihnen damit dort das Fischen erlaubt.
Der Fischereischein ist der Nachweis der Sachkunde. Die Vorbereitungslehrgänge und die Anglerprüfungen werden von den anerkannten Landesverbänden der Angler durchgeführt. Durch sie erhalten die Angler eine qualifizierte Ausbildung im Umgang mit Fischen und dem Verhalten in der Natur.
Der Fischereischein ist nur gültig, wenn der Nachweis über die kalenderjährlich zu leistende Fischereiabgabe enthalten ist.