Fischereischein

Hechte im Kescher

Für Berliner gibt es drei verschiedene Fischereischeine:

  • der Fischereischein A für Angler;
  • der Fischereischein B für Berufsfischer und
  • der Jugendfischereischein für Jugendliche ab zwölf Jahre.

Fischereischein A

Fischereischein A (Muster)

Wer seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat und in den Berliner Gewässern angeln möchte, muss einen Berliner Fischereischein A beantragen. Dafür ist grundsätzlich das erfolgreiche Ablegen einer Anglerprüfung erforderlich. Wer vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aber schon eine Sportfischerprüfung bestanden oder die Raubfisch- oder die Salmonidenqualifikation erlangt hat und dies nachweisen kann, erhält den Fischereischein A ebenfalls. Die Sportfischer-, Fischer- und Anglerprüfungen, die in einem anderen Bundesland nach den dort geltenden Vorschriften abgelegt worden sind, gelten wie eine Berliner Anglerprüfung.

Seit dem 8. Juni 2000 erhält auch der einen Fischereischein, der einen Fischereischein mit Ausstellungsdatum vor dem 30.04.1995 besitzt oder aus dieser Zeit einen Mitgliedsausweis von einem Anglerverband vorweisen kann.

Nähere Auskünfte über Zeitpunkt, Ort und Kosten der Anglerprüfung erteilen die fischereilichen Landesverbände.

Fischereischein B

Dieser Schein ist Berufsfischern vorbehalten, die eine Berufsausbildung als Fischer oder eine fischereiwissenschaftliche Ausbildung durchlaufen haben oder Personen, die mindestens zehn Jahre lang Erwerbsfischerei betrieben haben.

Jugendfischereischein

Wer 12 Jahre alt geworden ist und noch nicht 18 Jahre ist, kann ohne Anglerprüfung einen Jugendfischereischein erwerben. Der gilt ein Jahr. Jugendliche mit diesem Schein brauchen außerdem eine Angelkarte, eine Mitgliedschaft im Angelverein und einen Nachweis über die sachkundige Einweisung durch einen Fischereischein A- oder B-Inhaber, um mit der Friedfischangel zu fischen.

Die Fischereiabgabe wird als Jahresmarke gekauft und in den Fischereischein geklebt. Ohne diese Abgabe ist der Schein ungültig.

Kosten der Fischereischeine

Geltungsdauer Gebühr Fischereiabgabe 2024
Fischereischein A 5 Jahre 27,00 EUR 21,00 EUR
Fischereischein A 1 Jahr 18,00 EUR 21,00 EUR
Fischereischein B 5 Jahre 27,00 EUR 135,00 EUR
Jugendfischereischein 1 Jahr 10,00 EUR 4,00 EUR

Im Fischereiamt kann bar und mit girocard bezahlt werden.

Fischereischeine gibt es im Fischereiamt

  • Montag, Dienstag und Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
  • Mittwoch geschlossen

im Dienstgebäude in der Havelchaussee 149/151,
14055 Berlin (Charlottenburg),
Tel.: (030) 300 69 90.
Buslinie M49, Haltestelle Stößenseebrücke

Wartezeiten

  • Die durchschnittliche Wartezeit beträgt: 15 Minuten
  • Die durchschnittliche Bearbeitungszeit pro Vorgang beträgt: 5 Minuten

An Tagen mit hohem Besucherandrang in den Monaten März bis Juni ist mit einer durchschnittlichen Wartezeit von 1 Stunde zu rechnen.

Unser Tipp:

  • Legen Sie Ihren Besuchertag auf Montag oder Freitag.
  • Kommen Sie in den Monaten Juli bis Februar.
  • Kommen Sie rechtzeitig vor den Feiertagen.

Was Sie brauchen, wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten:

  • Nachweis der bestandenen Anglerprüfung oder vergleichbarer Prüfung oder
  • einen Fischereischein oder einen Mitgliedsausweis eines Anglerverbandes aus der Zeit vor dem 30.04.1995
  • einen gültigen Personalausweis
  • oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Passbild
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten mit Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten (Vorder- und Rückseite)
  • Antragsformular

Was Sie brauchen, wenn Sie einen Fischereischein verlängern möchten:

  • einen Berliner Fischereischein ohne Auflagen innerhalb des Zeitraums von 6 Monaten vor bis 6 Monate nach Ablauf der Gültigkeit, sofern dieser nicht bereits verlängert wurde
  • einen gültigen Personalausweis
  • oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • zusätzlich ein Passbild, falls der Fischereischein bereits einmal verlängert wurde oder über 6 Monate abgelaufen ist
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
  • Antragsformular

Die Gebühr einer einmaligen Verlängerung beträgt die Hälfte der Gebühr einer Neuausstellung. Wurde der Fischereischein bereits einmal verlängert, wird ein neues Dokument ausgestellt. Die Gebühr der Neuausstellung s.o. unter Kosten der Fischereischeine.

Die Fischereiabgabe

wird von jedem erhoben, der einen Fischereischein besitzt. Die Marken gelten ein Kalenderjahr und können von jedem frei und in beliebiger Anzahl beim Fischereiamt oder den Fischereiorganisationen oder Angelgerätehändlern erworben werden.

Wer seinen Hauptwohnsitz nicht im Land Berlin hat und den Fischereischein eines anderen Bundeslandes besitzt, ist von der Abgabe im Land Berlin befreit.

Das Land Berlin muss das Geld aus der Fischereiabgabe, so sagt das Gesetz über den Fischereischein, wiederum zur Information über das Gebiet der Fischerei und die Förderung der Fischbestände verwenden. Es setzt die Mittel insbesondere dafür ein, die Bestände zu regulieren. Dafür werden die Lebens- und Umweltbedingungen der Fische und die Möglichkeiten zur Verhütung und Verhinderung von Fischkrankheiten untersucht und die dazu erforderlichen fischereiwissenschaftlichen Begleituntersuchungen durchgeführt.