Die Anglerprüfung

Angler

Den Fischereischein A erhält nur, wer nach einem Vorbereitungslehrgang von mindestens dreißig Stunden Dauer eine Anglerprüfung bestanden hat.

In der Prüfung sind ausreichende Kenntnisse auf folgenden Gebieten nachzuweisen:
Allgemeine Fischkunde und -hege; spezielle Fischkunde; Pflege der Fischgewässer; Gewässerkunde und einschlägige Fragen der Gewässerökologie sowie über Pflanzen und Tierarten im und am Gewässer; Fanggeräte und deren Gebrauch; Behandlung gefangener Fische; einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften.

Zur Anglerprüfung kann zugelassen werden, wer das vierzehnte Lebensjahr vollendet und am Vorbereitungslehrgang vollständig teilgenommen hat.

Vorbereitungslehrgänge mit anschließenden Anglerprüfungen werden durchgeführt vom:

VDSF Verband Deutscher Sportfischer – Landesverband Berlin-Brandenburg e. V.

Hugo-Cassirer-Straße 46
13587 Berlin
Tel.: (030) 7820575
Fax: (030) 7819866
Sprechzeiten: Mo. und Do. 14:00 – 18:00 Uhr
E-Mail: info@vdsfberlinbrandenburg.de

DAV Deutschen Anglerverband – Landesverband Berlin e.V

Hausburgstraße 13
10249 Berlin
Tel.: (030) 4271728
Fax: (030) 42808099
Sprechzeiten: Di. und Do. 10:00 – 13:00, 13:30 – 18:00 Uhr
E-Mail: info@landesanglerverband-berlin.de