Um in den Berliner Gewässern die Angelfischerei auszuüben, müssen Gastangler aus dem Ausland folgende Unterlagen nachweisen:
- Mitgliedschaft einer ausländischen Fischereiorganisation (z.B. Angelverband, Angelverein) oder
- eine ausländische Fischereilegitimation (z.B. Angellizenz) und
- eine Angelkarte für das Gewässer
Die Unterlagen sind bei der Fischereiausübung am Gewässer mitzuführen.