Jede Person, die wahlberechtigt ist und sich selbst nicht als Kandidatin bzw. Kandidat für die Europawahl 2024 aufstellen lässt, kann sich grundsätzlich als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer melden. Man muss damit nicht 18 Jahre alt sein, um bei der Wahl helfen zu dürfen, denn bei der Europawahl ist man mit 16 Jahren wahlberechtigt.
Gesucht werden Personen, die am Wahltag, dem 9. Juni 2024, die einzelnen bezirklichen Wahllokale betreuen und die Stimmabgabe der Wahlberechtigten und die Stimmenauszählung sicherstellen. Gesucht werden auch Personen, die bei der Auszählung der Briefwahlunterlagen helfen.
Es gibt für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer verschiedene Funktionen:
- Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher
- Schriftführer/Schriftführerin
- normale Wahlhelferin/Wahlhelfer
- und hierzu jeweils Stellvertretungen.
Mehr Informationen für Wahlhelfende finden Sie auf der Webseite der Landeswahlleitung Berlin