Im Rahmen der Novellierung des BerlAVG werden Regelungen zur Berücksichtigung von Produkten aus fairem Handel für alle auftraggebenden, öffentlichen Stellen Berlins im Rahmen einer Verwaltungsvorschrift geprüft. Die Entwicklung von Kriterien zur Berücksichtigung von Produkten aus fairem Handel soll im Dialog u.a. mit dem „FAIRgabe-Bündnis“ erfolgen.
Es erfolgt eine Verankerung ökologischer Kriterien in der VwVBU auf Basis gültiger Vorschriften, wie die Benennung eines kurzfristigen und mittelfristigen Zeithorizonts für eine schrittweise Erhöhung des Bio-Anteils, in Abstimmung mit den zuständigen Senatsverwaltungen. Ein Konzept für die Kontrolle des Einsatzes von Bio-Lebensmitteln in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erstellt und erprobt.