Der Aufbau einer „Kantine Zukunft Berlin“ ist ein wesentlicher Baustein der Ernährungsstrategie und wird von der Senatsverwaltung für Verbraucherschutz vorangetrieben. Die soll Beratungsangebote, Workshops und Seminare für die unterschiedlichen Erfordernisse von Gemeinschaftsverpflegungen anbieten. Die Beraterinnen und Berater begleiten komplexe Veränderungsprozesse (z.B. die Umstellung auf Bio) und stellen Fachberatung zu verschiedenen Themen bereit.
Nach dem Vorbild Kopenhagens („House of Food“) soll mit Großküchen und Catering-Unternehmen (Schulen, Kitas, Betriebe, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern etc.) gezeigt werden, wie der Anteil an Bio-Produkten, wenn möglich aus der Region und mit einem hohen Anteil saisonaler und frischer Zutaten, durch Weiterbildung und Beratung weitgehend kostenneutral erhöht werden kann. Durch diese Maßnahmen lassen sich auch Lebensmittelverschwendung und Lebensmittelverluste vermindern. Der Stadt Kopenhagen gelang es innerhalb weniger Jahre, den Bio-Anteil in fast allen öffentlichen Küchen auf 90 % zu erhöhen. Hinter diesem Veränderungsprozess steckt der Gedanke, dass es für eine Umstellung des Speisenangebotes mehr bedarf, als nur einzelne Lebensmittelkomponenten auszutauschen. Ein nachhaltigeres Verpflegungskonzept erfordert eine Veränderung des Speiseplans, des Einkaufs, des Zubereitungsprozesses der Speisen, der Speisenausgabe und des Abfallmanagements. Die Erfahrungen in Kopenhagen belegen auch, dass über Verbesserungen der Verpflegungskonzepte deutliche Verbesserungen in der Qualifikation, Arbeitszufriedenheit und Wertschätzung der Beschäftigten in den Küchen erreicht werden können. Für den Erfolg eines solchen Veränderungsprozesses ist es unabdingbar, dass von Beginn an eine Planungssicherheit bei der Unterstützung und eine einheitliche Beratungsqualität bereitgestellt wird. Durch zielgruppenspezifische Angebote, anstelle von Standardlösungen, wird berücksichtigt, dass jede Küche, jede Organisation unterschiedlich ist und – neben wiederkehrenden Fragen – eine individualisierte Herangehensweise erfordert.
Die „Kantine Zukunft Berlin“ wird nach dem Vorbild des Kopenhagener Mottos „jeder Mensch hat ein Recht auf gutes Essen“ eine stadtteilbezogene, zielgruppenspezifische Angebotsstruktur schaffen. Darüber hinaus soll es den Inhalt des Senatsbeschlusses zur ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative zur Stärkung sozial benachteiligter Quartiere aufgreifen.
Der Aufbau der „Kantine Zukunft Berlin“ hat im 2. Halbjahr 2019 begonnen. Finanziert wird das Vorhaben im Rahmen der im Einzelplan des Verbraucherschutzes veranschlagten Mittel.
Berlin wird sich zudem an einem neuen Programm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zum Aufbau von Vernetzungsstellen für Seniorenverpflegung beteiligen.
Es wird geprüft, inwieweit in der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) ein Förderschwerpunkt „Gemeinschaftsverpflegung“ eingerichtet werden kann und Qualitätsstandards für die Verpflegung sowie ein hoher Anteil an Bio- und regionalen Lebensmitteln zur Förderauflage gemacht werden können. Sollte das Ergebnis der Prüfung positiv sein, wird Berlin sich gegenüber dem Bund für die Einrichtung eines solchen Schwerpunktes einsetzen.