Der Berliner Senat hat die Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 19. September 2022 zur Kenntnis genommen und über die avisierten Maßnahmen zur Entlastung der Berlinerinnen und Berliner sowie der Unternehmen im Land Berlin beraten. Die Kernpunkte des Sechs-Punkte-Pakets zur Entlastung werden nun von den fachlich zuständigen Senatsverwaltungen bearbeitet. Das Paket ist als Maßnahmenbündel in Ergänzung zum dritten Entlastungspaket des Bundes konzipiert, um Härten für die Berliner Haushalte, aber auch für die Unternehmen und die soziale Infrastruktur, wie zum Beispiel Vereine oder Kitas, abzufedern.Der Senat wird zur Finanzierung der Maßnahmen, einen Nachtragshaushalt des Landes vorbereiten, der die bislang im Doppelhaushalt 2022/2023 vorgesehene Energiekostenrücklage von 380 Mio. Euro um eine Summe von 800 Mio. bis 1,5 Mrd. Euro aufstockt.
Das Berliner Entlastungspaket enthält folgende Maßnahmen:
- Kostengünstiger Öffentlicher Nahverkehr
- Hilfen für Privathaushalte in Form eines Härtefallfonds
- Entlastungen für Berliner Unternehmen
- Stärkung der sozialen und öffentlichen Infrastruktur (z.B. Vereine oder Kitas)
- Investitionen in den Ausbau von Erneuerbaren Energien
- Netzwerk der Wärme