Die Bauherrenschaft und deren bauvorlageberechtigte EntwurfsverfasserInnen (z.B. ArchitektInnen, BauingenieurInnen) haben die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand ihrer Anträge in Baugenehmigungsverfahren nach der Bauordnung für Berlin über ein Auskunftsmodul einzusehen. Die Vorgangsauskunft (Bürgerauskunft) ermöglicht einen ständigen Zugriff auf die Verfahrensdaten – 24 Stunden am Tag ist die Bauaufsichtsbehörde erreichbar.
Dazu erhalten die Antragstellenden mit der Eingangsbestätigung zum jeweiligen Aktenzeichen eine PIN. Diese PIN wird von der jeweils zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit der Briefpost für alle eingehenden Anträge oder Anzeigen versandt.