Für Bauherren und EntwurfsverfasserInnen

Frau mit Tablet PC

Die Bauherrenschaft und deren bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (z.B. Architekten, Bauingenieure) haben die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand ihrer Anträge in Baugenehmigungsverfahren nach der Bauordnung für Berlin über das Auskunftsmodul des elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahrens einzusehen. Die Sachstandsauskunft für Baugenehmigungsverfahren (Bürgerauskunft) ermöglicht einen ständigen Zugriff auf die Verfahrensdaten – 24 Stunden am Tag ist die Bauaufsichtsbehörde erreichbar.

Dazu erhalten die Antragsteller mit der Eingangsbestätigung zum jeweiligen Aktenzeichen eine PIN. Diese PIN wird von der jeweils zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit der Briefpost für alle neu eingehenden Anträge oder Anzeigen seit dem 01.01.2011 versandt.

Link zur Sachstandsauskunft

  • Die Zugangskennungen werden mit der Eingangsbestätigung per Briefpost versandt!

Die Anwendung öffnet in einem neuen Fenster ohne Menü- und Symbolleisten über eine sichere Verbindung. Das Öffnen von Fenstern ohne Adress- oder Statuszeilen muss für die Auskunftsseite zugelassen werden.
Bitte beachten: Cookies müssen für die Sitzung zugelassen werden und ggf. ist der Popupblocker zu deaktivieren oder der Link muss in die Ausnahmeliste des Browsers aufgenommen werden (siehe auch unten).

Gastzugang

Es besteht die Möglichkeit, sich vorab die Sachstandsauskunft in einem Mustervorgang anzusehen. Nutzen Sie dazu bitte folgende Angaben:

  • Mandant (Bezirk): Musterbezirk
  • Aktenzeichen: 160-2012-30
  • PIN: gast

Die Mitteilung über die Zugangsdaten sähe in diesem Mustervorgang wie folgt aus:

  • Eingangsbestätigung mit PIN Mustervorgang

    PDF-Dokument (61.2 kB)

Bedienungsanleitung

Programmstart

  1. Bitte zunächst die Systemvoraussetzungen beachten (siehe unten!)
  2. Rufen Sie den Link zur Sachstandsauskunft auf.
  3. Wählen Sie den “Mandanten” aus. Dabei entspricht jede Bauaufsichtsbehörde einem Mandanten. Entnehmen Sie bitte die zuständige Bauaufsichtsbehörde Ihrer Eingangsbestätigung.
  4. Geben Sie das “Aktenzeichen” ein, welches Sie mit der Eingangsbestätigung erhalten haben. Das Feld “Externes Aktenzeichen” muss frei bleiben.
  5. Im Feld “Persönliche Kennung / PIN” tragen Sie bitte die PIN ein, welche Ihnen schriftlich mit der Briefpost in der Eingangsbestätigung zugesandt wurde.
  6. Danach betätigen Sie bitte die Return-/Enter-Taste oder das Symbol “Anmelden” links oben in der Anmeldemaske.

Bitte beachten: Bitte bewahren Sie Ihre Zugangsdaten sicher vor unberechtigtem Zugriff auf und geben diese nie an Unbefugte weiter.

Auskunftsmaske

Nach erfolgreichem Login stehen mehrere Register in der Sachstandsauskunft zur Verfügung, die während der Bearbeitung in der Bauaufsichtsbehörde bei Änderungen sofort aktualisiert werden:

  1. Vorgangsdaten: Die “Adressdaten” zeigen an, wer als Vorgangsadressat erfasst wurde, d.h. wer Ansprechpartner für die Bauaufsicht ist. Die “Flurdaten” zeigen das Hauptgrundstück an. unter dem das Vorhaben eingetragen wurde. Sämtliche Korrespondenz zum Vorhaben wird zu diesem Grundstück geführt, auch wenn weitere Grundstücke zum Baugrundstück gehören und erfasst wurden. Die “Bearbeitungsschritte” zeigen die wichtigsten Bearbeitungsdaten an. Als “Statusauskunft” wird mit einer Übersicht der Bearbeitungsstatus angezeigt. Unter “Bearbeitung” sind die Kontaktdaten der zuständigen Sachbearbeitung bei der Bauaufsichtsbehörde zum Vorgang zusammengefasst. Mit “Maßnahme / Vorhaben” wird die Vorhabenbezeichnung aus den Antragsformularen wiedergegeben.
  2. Fehlende Unterlagen: Die “Fehlenden Unterlagen” entsprechen der Aufzählung in der Eingangsbestätigung, die in angemessener Frist bei der Bauaufsichtsbehörde nachgereicht werden müssen. Das “Ausgangsdatum” entspricht dabei dem Datum der Feststellung in der Bauaufsichtsbehörde, dass diese Unterlage noch fehlt. Wird die Unterlage nicht fristgerecht nachgereicht, gilt der Antrag als zurückgenommen. Das “Eingangsdatum” entspricht dem Posteingang bei der Bauaufsichtsbehörde.
  3. Fachstellenauskunft: Hier finden Sie die laufenden Beteiligungsverfahren anderer Behörden und Dienststelen. Die Aufzählung in dieser Liste bedeutet lediglich, dass bereits eine Stellungnahme eingefordert wurde. Wird eine Stellungnahme erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeholt, wird dies hier auch erst später angezeigt. Das Ergebnis der Behördenbeteiligung “keine Einwände”, “keine Einwände aber Anmerkungen” oder “Einwände” stellt jeweils nur einen Zwischenstatus dar, der noch keine Aussagen zur Zulässigkeit des Vorhabens zulässt.
  4. Beteiligte: Hier finden Sie die Kontaktdaten aller am Verfahren beteiligten Personen auf Seiten der Antragsteller, Sachbearbeiter der Bauaufsichtsbehörde sowie die beteiligten Behörden und Dienststellen.
    E-Postfach: Hier finden Sie künftig (in der nächsten eBG-Projektstufe) elektronisch zugestellte Dokumente, die Sie auf Ihren lokalen PC herunterladen können.

Abmelden

Zum Logout benutzen Sie das Symbol “Abmelden” rechts oben in der Sachstandsauskunft.

Systemvoraussetzungen und Systemeinstellungen

Damit die Sachstandsauskunft für Baugenehmigungsverfahren in Berlin genutzt werden kann, wird lediglich ein Web-Browser benötigt. Empfohlen werden die jeweils aktuellen Versionen der Browser.

Browsereinstellungen

In den Browsern müssen jedoch einige Einstellungen vorgenommen werden, damit die sichere Verbindung zustande kommt: Deshalb müssen Cookies für die Dauer der Sitzung zugelassen werden, da die Sitzung damit gehalten und nicht unterbrochen wird. Außerdem müssen Popupblocker so eingestellt sein, dass die Sachstandsauskunft sich in einem neuen Browserfenster ohne Menü und Symbolleisten öffnen kann. Popupblocker daher für die Sitzung deaktivieren oder den Link zur Sachstandsauskunft in die Ausnahmeliste des Browsers aufnehmen.