Kostenlose Ausstellung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses

Für die ehrenamtliche Unterstützung von besonders schutzbedürftigen Menschen oder Kindern und Jugendlichen benötigen Sie ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Die normalerweise hierfür zu entrichtende Gebührenpflicht entfällt, wenn ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, die die für eine gemeinnützige Einrichtung, eine Behörde oder im Rahmen eines der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 d EStG genannten Freiwilligendienste ausgeübt wird.
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist im Rahmen der Beantragung nachzuweisen. Hierfür muss die Einrichtung dem Freiwilligen ein Schreiben ausstellen, in dem sie darauf hinweist, dass die Erstellung eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses für das konkrete Engagement notwendig ist und dass die Einrichtung gemeinnützig und der Freiwillige somit von der Gebühr befreit ist. Hierfür kann das folgende Muster genutzt werden:

  • Bescheinigung zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG

    PDF-Dokument (43.2 kB)

Beantragungsmöglichkeiten

Online-Beantragung

Im Online-Portal des Bundesamts für Justiz können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder Aufenthaltstitel das Führungszeugnis online beantragen. Dies ist der schnelleste Weg zum Führungszeugnis. Weitere Informationen

Postalisch

Sie können das Führungszeugnis auch schriftlich bei Ihrem Bürgeramt beantragen. Dafür müssen Sie neben einem formlosen unterschriebenen Antrag, der Bescheinigung des Trägers ihres Ehrenamts über das Vorliegen der Gemeinnützigkeit und der Notwendigkeit des Führungszeugnisses auch eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses einreichen. Weitere Informationen

Vor Ort

Sie können das Führungszeugnis auch ohne Termin vor Ort beim Bürgeramt am Tresen beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeitenden das Führungszeugnis für Sie beim Bundesamt für Justiz beantragen und die Wartezeiten bis zur Ausstellung daher identisch sind mit den anderen Beantragungsformen. Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Beantragungsmöglichkeiten erhalten Sie beim Berliner Service Portal.