Für die ehrenamtliche Unterstützung von besonders schutzbedürftigen Menschen oder Kindern und Jugendlichen benötigen Sie ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Die normalerweise hierfür zu entrichtende Gebührenpflicht entfällt, wenn ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, die die für eine gemeinnützige Einrichtung, eine Behörde oder im Rahmen eines der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 d EStG genannten Freiwilligendienste ausgeübt wird.
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist im Rahmen der Beantragung nachzuweisen. Hierfür muss die Einrichtung dem Freiwilligen ein Schreiben ausstellen, in dem sie darauf hinweist, dass die Erstellung eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses für das konkrete Engagement notwendig ist und dass die Einrichtung gemeinnützig und der Freiwillige somit von der Gebühr befreit ist. Hierfür kann das folgende Muster genutzt werden: