Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stellt den Bezirken im Rahmen des Programms Freiwilliges Engagement in den Nachbarschaften seit 2001 Sachmittel für die Unterstützung gesellschaftlicher Initiativen engagierter Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die Mittel sind für Sachausgaben bestimmt, die für ehrenamtliche Aktivitäten zur Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur erforderlich sind. Es werden Einzelmaßnahmen und Pilotprojekte gefördert.
Einzelmaßnahmen
Antragsberechtigt sind Bewohnerinnen und Bewohner sowie gemeinnützige Initiativen, die Vorhaben außerhalb der im Programm Sozialer Zusammenhalt festgesetzten Quartiersmanagement-Gebiete durchführen wollen.
Gefördert werden z.B. Maßnahmen für eine saubere Stadt bezogen auf folgende Einrichtungen und Anlagen:
- Schulen und Horte
- Kindertagesstätten
- Begegnungsstätten und Nachbarschaftsheime
- Seniorenfreizeiteinrichtungen
- Sonstige soziale Einrichtungen
- Sportanlagen
- Grünanlagen
- Öffentliche oder öffentlich zugängliche Straßen und Plätze.
Die Förderung beträgt höchstens 3.500 € je Einzelmaßnahme. Förderfähig sind nur tatsächlich getätigte Ausgaben für Sachmittel. Bürgerinnen und Bürger können sich für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen an die entsprechenden Ansprechpartner:innen in den Bezirken wenden
Pilotprojekte
Neben den Einzelmaßnahmen werden seit 2009 Sachmittel für Pilotprojekte bereitgestellt. Damit sollen außerhalb der Gebiete der sozialen Stadt quartiersbezogene Gesamtkonzepte unterstützt werden, die eine Verbindung von Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur mit Vorhaben zur Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner, der Stadtteilkultur sowie der zivilgesellschaftlichen Netzwerkbildung zum Ziel haben.
Antragsberechtigt sind die Berliner Bezirksämter. Träger und Interessierte können sich mit. Ideen für ein FEIN-Pilotprojekt an ihr jeweiliges Bezirksamt wenden. Voraussetzung für ein Pilotverfahren ist eine besondere aus dem Monitoring Soziale Stadtentwicklung erkennbare Problemlage sowie ein vom Bezirksamt beschlossenes und von diesem mitfinanziertes Konzept mit Aussagen zur Entwicklungsstrategie und zur Einbeziehung lokaler Akteure.
Gefördert werden kleinteilige Maßnahmen, die den integrierten Ansatz der Quartiersverfahren aufgreifen und zur Stabilisierung von Nachbarschaften außerhalb der förmlich festgelegten Gebiete der Sozialen Stadt geeignet sind. Ziel ist die Stärkung des nachbarschaftlichen Engagements, die Aktivierung des ehrenamtlichen Interesses sowie die Stabilisierung des Wohnumfeldes und der sozialen Strukturen.
Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 30.000 € pro Projekt. Die Mittel werden, kombiniert mit bezirklichen Geldern, befristet für maximal drei Jahre als Anschubfinanzierung für integrierte Stadtteilnetzwerke außerhalb der Gebiete der Sozialen Stadt gewährt.