Vollzugshelfer*innen wirken ehrenamtlich bei der Einzelbetreuung von Gefangenen mit. Sie sind aktiv daran beteiligt, Gefangenen zu helfen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Als ehrenamtliche Mitarbeiter*innen können geeignete und zuverlässige Personen zugelassen werden, die über 18 Jahre alt sind. Über den Antrag auf Zulassung entscheidet die Justizvollzugsanstalt.
Die „Freie Hilfe Berlin e.V.“ (www.freiehilfe-berlin.de) hat sich als langjähriger Partner der Justizverwaltung bei der Anwerbung, Begleitung und Fortbildung von Freiwilligen einen Ruf als Kompetenzzentrum für Fragen des Bürgerschaftlichen Engagements im Justizbereich erworben.
Die ehrenamtliche Betreuung von schwulen und bisexuellen Inhaftierten wird überdies auch durch das Beratungszentrum Mann-o-Meter e.V. (www.mann-o-meter.de) koordiniert.
Die Straffälligen- und Bewährungshilfe Berlin e.V. (www.straffaelligenhilfe.de) bietet ebenfalls die Möglichkeit der ehrenamtlichen Mitarbeit.
Freiabonnements für Gefangene e.V. koordiniert die ehrenamtliche Mitarbeit von Vollzugshelfer*innen mit Migrationshintergrund, die ausländische Gefangene und Gefangene mit Migrationshintergrund betreuen. (www.freiabos.de)