Ein großer Teil des ehrenamtlichen Engagements spielt sich in gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen ab. Die anerkannte Gemeinnützigkeit befreit sie von verschiedenen Steuern und sorgt außerdem dafür, dass Spender ihre Zuwendungen für die satzungsgemäßen Zwecke von der Steuer absetzen können. Diese Form der staatlichen Förderung ist ein wichtiges Rückgrat für die Tätigkeit gemeinnütziger Organisationen in Deutschland.
Für gemeinnützige Vereine und Stiftungen mit Sitz in Berlin ist der Ansprechpartner hierzu das Finanzamt für Körperschaften I. Die wichtigsten Informationen im Zusammenhang mit Gemeinnützigkeit und Steuerbefreiung finden sich auf der Internetseite Vereine und Steuern.