Grundlegende Informationen zum Bebauungsplan 11-29 "Waldowallee"

Aktueller Zustand des Gebiets

Der aktuelle Zustand des Gebiets im Frühjahr 2019

Bedarfe

  • Karlshorst verzeichnet einen kontinuierlichen Einwohner*innenzuwachs. Dadurch ergibt sich eine starke Nachfrage nach attrak¬tiven und mietpreisgebundenen Wohnungen.
  • Die aktuelle und prognostizierte Entwicklung führt auch zu zusätzlichen Bedarfen an Kita- und Schulplätzen in Karlshorst. Gegenwärtig besteht bereits eine Unterversorgung an Grundschulplätzen.

Ziele des Bebauungsplans 11-29

  • Schaffung eines attraktiven Wohnstandorts mit ca. 350 Wohnungen (ausschließlich Mietwohnungen) errichtet durch die HOWOGE als Eigentümerin des Areals.
  • Sicherung des Standorts für eine Gemeinschaftsschule mit vier Zügen, der Flächenbedarf beträgt ca. 2,4 ha.
  • Neben der Wohnnutzung, einer Schule, der dazugehörigen sozialen und technischen Infrastruktur sowie den erforderlichen Freiflächen soll bedarfsabhängig auch die Schaffung ergänzender Nutzungen (z.B. Praxisräume für Ärzte) ermöglicht werden, um ein attraktives und lebendiges Stadtquartier zu entwickeln.
  • Prüfung, Bewertung und Abwägung aller Fachthemen und Fragestellungen, die sich aus der Historie, der Lage und der aktuellen Beschaffenheit des Standorts ergeben.
  • Entwicklung eines standortgerechten städtebaulichen Konzepts, welches sowohl die Gegebenheiten des Grundstücks als auch das Umfeld und die dort bereits geplanten bzw. in Bau befindlichen Vorhaben berücksichtigt.

Geplante Entwicklungsschritte und Partizipation

  • Um eine hohe städtebauliche und freiraumgestalterische Qualität zu sichern, planen der Bezirk Lichtenberg und die HOWOGE in der zweiten Jahreshälfte 2019, einen städtebaulichen Wettbewerb zur Entwicklung des Standorts durchzuführen.
  • Im Rahmen des Wettbewerbs sollen unter anderem die Lage des Schulstandorts und der Wohnbauflächen, die Gestaltung von Frei- und Grünflächen sowie das Erschließungskonzept entwickelt werden.
  • Das Wettbewerbsergebnis wird dann die Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplans bilden.
  • Sowohl im Rahmen des Wettbewerbs als auch des Bebauungsplan-Verfahrens ist eine umfassende Information und Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB zum Bebauungsplan wird anschließend an das Wettbewerbsverfahren stattfinden, voraussichtlich im vierten Quartal 2019.
  • Neben den gesetzlich geregelten Beteiligungsverfahren sieht auch die HOWOGE auf Basis ihrer „Leitlinien für Partizipation im Wohnungsbau“ verschiedene Formate der Information, Konsultation und Mitgestaltung vor.