Landschaftsplan 7-L-6 Landschaftspark Marienfelde (in Aufstellung)

Aktuelles

Am 23.06.2020 hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin in seiner Sitzung die Aufstellung des Landschaftsplans 7-L-6 beschlossen. Vom 28.02.2023 bis zum 12.04.2023 erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naturschutzvereinigungen. Nach Eingang und Prüfung ihrer fachlichen Stellungnahmen wurde der Entwurf des Landschaftsplans stellenweise angepasst. Unter anderem auch der Geltungsbereich (Bezirksamtsbeschluss vom 06.02.2024).

Der überarbeitete Entwurf stand für die Beteiligung der Öffentlichkeit (gemäß § 12 Abs. 5 NatSchG Bln) vom 09.04. bis 08.05.2024 zur Einsicht zur Verfügung. Bis zum 07.06.2024 war es möglich, Äußerungen bzw. Anregungen einzureichen.

Im nun folgenden Schritt erfolgt die Abwägung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen. Anschließend beschließt das Bezirksamt den sich aus der Abwägung ergebenden Entwurf des Landschaftsplans, welcher dann einer Rechtsprüfung durch die Senatsverwaltung für Umweltschutz unterzogen wird. Erst wenn ein positiven Prüfergebnis festgestellt ist, kann der Landschaftsplan festgesetzt werden. Wir streben an, dass die Festsetzung Ende 2024/Anfang 2025 erfolgen kann.

Plangebiet

Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Parkanlagen Radarberg und Schlehenberg sowie den Diedersdorfer Weg begrenzt. Im Süden bildet der Schichauweg die Grenze, im Osten das Gewerbegebiet Motzener Straße. Im Norden endet der Geltungsbereich nördlich der Straße 478 sowie am Nahmitzer Damm (Vgl. Abbildung 1). Insgesamt umfasst das Plangebiet eine Fläche von ca. 112 ha.

Geltungsbereich des Landschaftsplans 7-L-6 „Landschaftspark Marienfelde“

Abbildung 1: Geltungsbereich des Landschaftsplans 7-L-6 Landschaftspark Marienfelde

Anlass

Die im Geltungsbereich des „Landschafsparks Marienfelde“ gelegenen Grün- und Freiflächen haben aufgrund ihrer Struktur- und Artenvielfalt eine besondere Bedeutung für den Natur- und Artenschutz, den Biotopverbund und die Biodiversität. Der „Landschaftspark Marienfelde“ bildet zusammen mit der Marienfelder Feldmark einen identitätsstiftenden, wohnungsnahen Erholungsraum für die Anwohner_innen im Süden des Bezirks.

Es liegt daher im besonderen bezirklichen Interesse, die Freiflächen zu erhalten und durch gezielte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu qualifizieren.

Freizeitpark Marienfelde

Abbildung 2: Der Freizeitpark Marienfelde stellt einen weitläufigen und vielfältigen Erholungsraum dar. Er bildet das Kernstück des aufzustellenden Landschaftsplans.

Teilflächen des geplanten „Landschaftsparks Marienfelde“ sind im Eigentum öffentlicher Einrichtungen bzw. privater Dritter. Für mehrere Flächen gibt es konkrete Bestrebungen, vorhandene Freiflächen zu überbauen und in ihrer Nutzung zu verändern. Natur und Landschaft im Planungsraum werden sich hierdurch wesentlich verändern.
Zur Steuerung der Entwicklung und zum Erhalt der wertvollen Biotope und Lebensstätten ist es erforderlich, den Landschaftsplan 7-L-6 „Landschaftspark Marienfelde“ aufzustellen, der die naturschutzfachlichen Entwicklungsziele grundstücksbezogen konkretisiert und die notwendigen Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen beschreibt.

Ziele - Gesamtgebiet

Ziel ist es, die Flächen von Bebauung freizuhalten und mit landschaftstypischen Biotopen und Elementen zu erhalten und zu entwickeln. Die Zugänglichkeit und Erlebbarkeit der Flächen soll verbessert werden. Die Biodiversität und Funktionsfähigkeit der Flächen für den Biotopverbund soll unterstützt werden. Hierzu soll der Landschaftsplan konkrete Vorgaben zur naturschutzfachlichen Pflege der vorhandenen Grün- und Freiflächen machen.
Der Landschaftsplan wird zudem Flächen ausweisen, die zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft besonders geeignet sind, z.B. auf der ehemaligen Bezirksgärtnerei bzw. dem Grundstück Schichauweg 56 (ehemaliges Klärwerk), und damit den Wohnungsbau bzw. die Ansiedlung von Gewerbe im Bezirk beschleunigen und unterstützen.

ehemalige Bezirksgärtnerei

Abbildung 3: Die ehemalige Bezirksgärtnerei besitzt ein besonderes Potential für die Durchführung naturschutzfachlicher Kompensationsmaßnahmen. Neben Abriss und Begrünung der Gewächshausflächen eignen sich die Freilandflächen zur Entwicklung strukturreicher Wiesen, Trockenrasen und Gehölzflächen. Zu sehen ist hier die Fläche der ehemaligen Bezirksgärtnerei nach dem Abriss der Gebäude (rechte Teilfläche) und Auftrag von Mutterboden auf einer Teilfläche (linke Teilfläche) mit Stand November 2022.

Der Landschaftsplan berücksichtigt die Vorgaben des Flächennutzungsplans. Durch frühzeitige Abstimmung mit dem Stadtentwicklungsamt wird sichergestellt, dass Festsetzungen des Landschaftsplans denen geltender und in Aufstellung befindlicher Bebauungspläne nicht widersprechen.
Die Aufstellung von Landschaftsplänen lokaler Bedeutung liegt in der Zuständigkeit des Bezirks. Die damalige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) wurde mit Schreiben vom 14.02.2020 gemäß § 12 Abs. 1 NatSchG Bln von der Planungsabsicht des Bezirks informiert.
Mit Schreiben vom 04.03.2020 hat die SenUVK mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen die Aufstellung bestehen. Am 23.06.2020 hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg die Aufstellung des Landschaftsplans beschlossen, am 26.07.2022 die erste Änderung des Geltungsbereiches und am 21.02.2024 die zweite erforderliche Änderung des Geltungsbereiches. Das Verfahren wird durch das Umwelt- und Naturschutzamt Tempelhof-Schöneberg durchgeführt.

Ziele - Teilflächen

Mit Blick auf die Teilflächen des Plangebiets, formuliert der Landschaftsplan folgende Ziele:

Grünanlagen Schlehenberg / Radarberg
  • Lebensraumqualität erhöhen, durch fachgerechte Pflege der Wiesenbereiche sowie dem Zulassen einer freien Sukzession der Gehölzflächen
Landwirtschaftsflächen nördlich des Freizeitparks
  • Sicherung der Offenlandflächen vor baulicher Inanspruchnahme und Bereithaltung der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Historische Wegeverbindung zwischen Marienfelde und Lichtenrade erhalten und qualifizieren
Königsgrabengrünzug
  • Aufwertung der Wiesen durch Optimierung der Pflege sowie fachgerechte Pflege geschützter Trockenrasenbiotope; Prüfung des Potentials zur Entsiegelung der Gewässersohle im Königsgraben
Grünzug Güteraußenring
  • Fortführung der grünen Wegeverbindung vom Grünzug über die ehemalige Bezirksgärtnerei zum Diedersdorfer Weg sowie Herstellung Anknüpfungspunkt an die verlängerte Zuwegung des UBA-Geländes
ehemaliges Klärwerksgelände
  • Pflege und Qualifizierung der geschützten Trockenrasen, Wiesen- und Weideflächen; Entsiegelung und Begrünung nicht mehr benötigter Verkehrswege; Förderung störungsempfindlicher Tier- und Pflanzenarten durch beschränkte Erholungsnutzung
Umweltbundesamt
  • Sicherung der hohen und qualitätsvollen Durchgrünung des Forschungsstandortes; Sicherung eines grünen Puffers zwischen dem Grünzug Güteraußenring und den Forschungseinrichtungen; Herstellen einer Wegeverbindung zum Grünzug Güteraußenring
Kleingartenkolonie Birkholz
  • Sicherung der Kleingartenkolonie inklusive der öffentlichen Durchwegung sowie weiterer öffentlicher Bereiche (Spielplatz, Bänke, Vereinslokal); Festsetzung mindestens eines hochstämmigen Obstgehölzes je Kleingartenparzelle der „Kolonie Birkholz“
ehemalige Bezirksgärtnerei
  • Sicherung des nördlichen Bereichs als Standort für Natur- und Umweltbildung (Ergänzung der angrenzenden Naturwacht); Entsiegelungspotentiale heben; Qualität der vorhandenen Biotope steigern; öffentliche Durchwegung im Süden herstellen (siehe Abbildung 3)
Freizeitpark Marienfelde
  • Erstellung eines Pflegeplans zur Erhaltung und Qualifizierung der Wiesen-, Hecken- und Gehölzbereiche; Wasserversorgung des Wechselkrötenteichs sicherstellen