Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
In der Sitzung der BVV am 16.11.2023 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung, Immobilien und Gleichstellung (B) überwiesen:
Drs. IX/0597
Das Bezirksamt wird ersucht, zu überprüfen, in welcher Art und Weise noch wirksamer gegen öffentliche Äußerungen vorgegangen werden kann, die volksverhetzend sind oder zu Desinformation beizutragen geeignet sind, um die öffentliche Ordnung zu stören oder zu Hass und Antisemitismus anzustacheln. Es soll sichergestellt werden, dass über alle Bereiche des Bezirksamts hinweg der veränderten Situation nach dem 7. Oktober 2023 in Israel Rechnung getragen wird. Aktuelle Erkenntnisse zu Formulierungen, Stilmitteln und Elementen der Agitation im Bereich von Volksverhetzung, Störung der öffentlichen Ordnung und Unterstützung von verbotenen Organisationen sollten demnach allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. Damit Verdächtige identifiziert, Beweismittel gesichert und Taten auch zur Anklage gebracht werden können, sollte ebenfalls sicher gestellt werden, dass Vorfälle den zuständigen Ermittlungsbehörden unverzüglich zur Kenntnis gebracht werden.
Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung, Immobilien und Gleichstellung (B) hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 24.01.2024 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (12:0:2) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes im Umgang mit Antisemitismus unterstützen.
Das Bezirksamt wird ersucht, in Kooperation mit dem/der Beauftragten/r für Antisemitismusprävention Wege zu erarbeiten, wie Mitarbeiter/innen des Bezirksamtes besser in die Lage versetzt werden, Antisemitismus zu erkennen. Hierzu sollten die verschiedenen Spielarten betrachtet werden – dazu zählen z. B. Reichsbürgerideologie und QAnon-Verschwörung genauso wie Israel-bezogener Antisemitismus sowie solche Formen, die nach dem Terroranschlag vom 7. Oktober besonders zugenommen haben. Dazu sollten bestehende Angebote (z. B. Weiterbildungsformate) einbezogen, überprüft und ggf. neue angeregt werden.