Tagesordnung - 2. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz  

 
 
Bezeichnung: 2. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz
Datum: Di, 15.02.2022 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:46 Anlass: ordentliche
Raum: Videokonferenz Zugangslink in der Tagesordnung und Aktenmappe enthalten
Ort:
Anlagen:
Bericht BA im StaBUm 15-02-22

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Tagesordnung und Festlegung der Protokollführung (planmäßig: Frau Meyer; alternativ: Frau Rhode)      
Ö 2  
Protokollkontrolle (1. Sitzung [Hr. Tyx ])      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Bericht des Bezirksamtes      
Ö 4  
Benennung eines Vertreters / einer Vertreterin aus dem Ausschuss für den Kleingartenbeirat      
Ö 5  
Benennung eines Vertreters / einer Vertreterin aus dem Ausschuss für den Naturschutzbeirat      
Ö 6  
Benennung eines Vertreters / einer Vertreterin aus dem Ausschuss für das "Bündnis für Wohnen"      
Ö 7     Eingabe      
Ö 7.1  
E001/IX Bearbeitungsdauer von Anträgen beim Bezirksamt Beratung      
Ö 8     Vertagte Drucksachen      
Ö 8.1  
Emissionsschutzwand auf der Ostseite des 16. Bauabschnitts der A100 realisieren (übernommen aus VIII. Wahlperiode)
Enthält Anlagen
VIII/0980  
Ö 8.2  
Leitziele und generelle Handlungsempfehlungen der Integrierten Sportentwicklungsplanung für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin (übernommen aus VIII. Wahlperiode)  
Enthält Anlagen
VIII/1428  
Ö 8.3  
Vegetation in Gewässern des Bezirks – Einfluss-Faktoren, Entwicklung und Auswirkungen (übernommen aus der VIII. Wahlperiode)  
Enthält Anlagen
VIII/1006  
Ö 9     Neue Drucksachen aus der BVV-Sitzung am 27.01.2022      
Ö 9.1  
Kungerkiezblock – Straßen für alle  
Enthält Anlagen
IX/0062  
Ö 9.2  
Keine Nachverdichtung von Wohngebieten durch Baugenehmigungen nach § 34 BauGB  
Enthält Anlagen
IX/0066  
Ö 9.3  
Rücksichtnahmegebot gegenüber Einfamilienhausgebieten bei Nachverdichtung einhalten  
Enthält Anlagen
IX/0072  
    VORLAGE
   

In der Sitzung der BVV am 27.01.2022 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz überwiesen:

 

 Drs. IX/0072

Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Aufstellung zukünftiger Bebauungspläne, die die Errichtung von Geschosswohnungsbau vorsehen, dem baurechtlichen Gebot der Rücksichtnahme dadurch Rechnung getragen wird, dass zu einer bestehenden Einfamilienhausbebauung im Abstand von 50 m nicht mehr als zwei Vollgeschosse errichtet werden dürfen (Einhaltung eines Abstandsstreifens). Bei Bebauungsplänen, deren Aufstellung in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung liegt, soll das Bezirksamt auf die Einhaltung der vorgenannten Regelung hinwirken.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 15.02.2022 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (2:15:0) die Ablehnung des Antrages mit folgender Begründung:

 

In der Regel findet eine abgestufte Bebauung statt. Das Rücksichtnahmegebot wird vom Amt berücksichtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vorgegeben, dass Abwägungsprozesse zu berücksichtigen sind.

   
    27.01.2022 - BVV Treptow-Köpenick
    Ö 12.12 - überwiesen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst: Überweisung in den A. f. StaBUm.

Abstimmungsergebnis: dafür: 46; dagegen: 0; Enthaltung: 0.

   
    15.02.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz
    Ö 9.3 - im Ausschuss abgelehnt
   

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

In der Sitzung der BVV am 27.01.2022 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz überwiesen:

 

 Drs. IX/0072

Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Aufstellung zukünftiger Bebauungspläne, die die Errichtung von Geschosswohnungsbau vorsehen, dem baurechtlichen Gebot der Rücksichtnahme dadurch Rechnung getragen wird, dass zu einer bestehenden Einfamilienhausbebauung im Abstand von 50 m nicht mehr als zwei Vollgeschosse errichtet werden dürfen (Einhaltung eines Abstandsstreifens). Bei Bebauungsplänen, deren Aufstellung in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung liegt, soll das Bezirksamt auf die Einhaltung der vorgenannten Regelung hinwirken.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 15.02.2022 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (2:15:0) die Ablehnung des Antrages mit folgender Begründung:

 

In der Regel findet eine abgestufte Bebauung statt. Das Rücksichtsnahmegebot wird vom Amt berücksichtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vorgegeben, dass Abwägungsprozesse zu berücksichtigen sind.

 

Abstimmungsergebnis: dafür: 2; dagegen: 15; Enthaltung: 0.

   
    17.03.2022 - BVV Treptow-Köpenick
    Ö 11.16 - vertagt
   
   
    05.05.2022 - BVV Treptow-Köpenick
    Ö 9.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Es wird folgender Beschluss gefasst: Ablehnung des Antrages.

Abstimmungsergebnis: dafür: 38; dagegen: 7; Enthaltung: 0.

 

Damit ist die Beschlussempfehlung des A. f. StaBUm beschlossen und somit der Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt.

Ö 9.4  
Schutz für ein geschütztes Denkmal  
Enthält Anlagen
IX/0073  
Ö 9.5  
Versprochenen Lärmschutz beim Straßenbahnneubau in Adlershof realisieren  
Enthält Anlagen
IX/0078  
Ö 10  
Verschiedenes      
                 
 
 

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