Drucksache - IX/0072  

 
 
Betreff: Rücksichtnahmegebot gegenüber Einfamilienhausgebieten bei Nachverdichtung einhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDStaBUm
Verfasser:Christian Krüger 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Ortsbezüge:Gesamtbezirk
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
27.01.2022 
4. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz Empfehlung
15.02.2022 
2. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz im Ausschuss abgelehnt   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
17.03.2022 
6. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
05.05.2022 
7. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Anlagen:
Antrag, 18.01.2022, AfD
Beschlussempfehlung, 07.03.2022, StaBUm

In der Sitzung der BVV am 27.01.2022 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz überwiesen:

 

 Drs. IX/0072

Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Aufstellung zukünftiger Bebauungspläne, die die Errichtung von Geschosswohnungsbau vorsehen, dem baurechtlichen Gebot der Rücksichtnahme dadurch Rechnung getragen wird, dass zu einer bestehenden Einfamilienhausbebauung im Abstand von 50 m nicht mehr als zwei Vollgeschosse errichtet werden dürfen (Einhaltung eines Abstandsstreifens). Bei Bebauungsplänen, deren Aufstellung in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung liegt, soll das Bezirksamt auf die Einhaltung der vorgenannten Regelung hinwirken.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 15.02.2022 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (2:15:0) die Ablehnung des Antrages mit folgender Begründung:

 

In der Regel findet eine abgestufte Bebauung statt. Das Rücksichtnahmegebot wird vom Amt berücksichtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vorgegeben, dass Abwägungsprozesse zu berücksichtigen sind.

 
 

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