Auszug - Rücksichtnahmegebot gegenüber Einfamilienhausgebieten bei Nachverdichtung einhalten  

 
 
2. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz
TOP: Ö 9.3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 15.02.2022 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:46 Anlass: ordentliche
Raum: Videokonferenz Zugangslink in der Tagesordnung und Aktenmappe enthalten
Ort:
IX/0072 Rücksichtnahmegebot gegenüber Einfamilienhausgebieten bei Nachverdichtung einhalten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDStaBUm
Verfasser:Christian Krüger 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Ortsbezüge:Gesamtbezirk

Die Antragsvorstellung erfolgt durch Herrn Krüger.

Es folgen Wortmeldungen von Herrn Durinke, Herrn Henkel, Herrn Doering, Frau Dr. Leistner, Herrn Krüger, Herrn Zeidler, Herrn Henkel, Herrn Krüger.

 

Der Antrag wird mit folgender Begründung abgelehnt:

 

In der Regel findet eine abgestufte Bebauung statt. Das Rücksichtnahmegebot wird vom Amt berücksichtigt. Das Bundesverwaltungsgesetz hat in einem Urteil vorgegeben, dass Abwägungsprozesse zu berücksichtigen sind.

 

Abstimmungsergebnis: dafür: 2; dagegen: 15; Enthaltung: 0.


Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

In der Sitzung der BVV am 27.01.2022 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz überwiesen:

 

 Drs. IX/0072

Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Aufstellung zukünftiger Bebauungspläne, die die Errichtung von Geschosswohnungsbau vorsehen, dem baurechtlichen Gebot der Rücksichtnahme dadurch Rechnung getragen wird, dass zu einer bestehenden Einfamilienhausbebauung im Abstand von 50 m nicht mehr als zwei Vollgeschosse errichtet werden dürfen (Einhaltung eines Abstandsstreifens). Bei Bebauungsplänen, deren Aufstellung in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung liegt, soll das Bezirksamt auf die Einhaltung der vorgenannten Regelung hinwirken.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 15.02.2022 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (2:15:0) die Ablehnung des Antrages mit folgender Begründung:

 

In der Regel findet eine abgestufte Bebauung statt. Das Rücksichtsnahmegebot wird vom Amt berücksichtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vorgegeben, dass Abwägungsprozesse zu berücksichtigen sind.

 


Abstimmungsergebnis: dafür: 2; dagegen: 15; Enthaltung: 0.


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine)