Drucksache - IX/0066  

 
 
Betreff: Keine Nachverdichtung von Wohngebieten durch Baugenehmigungen nach § 34 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDStaBUm
Verfasser:Christian Krüger 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Ortsbezüge:Gesamtbezirk
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
27.01.2022 
4. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz Empfehlung
15.02.2022 
2. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz im Ausschuss abgelehnt   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
17.03.2022 
6. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Anlagen:
Antrag, 18.01.2022, AfD
Beschlussempfehlung, 15.02.2022, StaBUm

In der Sitzung der BVV am 27.01.2022 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz überwiesen:

 

 Drs. IX/0066

Das Bezirksamt wird ersucht, die Nachverdichtung von Wohngebieten, denen ein einheitliches architektonisches oder planerisches Konzept zugrunde liegt, nur durch Aufstellung eines Bebauungsplanes zuzulassen und in diesen Gebieten keine Baugenehmigungen nach § 34 BauGB mehr zu erteilen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 15.02.2022 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (2:15:0) die Ablehnung des Antrages mit folgender Begründung:

 

Ob nach § 34 BauGB gebaut oder ein B-Plan-Verfahren eingeleitet wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Das BauGB gibt vor, wann welches Verfahren angewendet wird.

 

 
 

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