In der Sitzung der BVV am 11.05.2017 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Immobilien (federführend) sowie an alle Fachausschüsse (mitberatend) überwiesen:
Drs. VIII/0153
Das Bezirksamt wird ersucht, alle Möglichkeiten zu nutzen, sich für nachhaltige Entwicklung konkret zu engagieren und eigene Maßnahmen nach innen und außen sichtbarer zu machen. Dies soll in einem breiten Bündnis gemeinsam mit den lokalen Akteuren und den Bürgerinnen und Bürgern unter anderem mit folgenden Maßnahmen vorangetrieben werden:
I. Information und Bewusstseinsbildung
• Durchführung eigener Aktionen und die Unterstützung von Dritten mit dem Ziel, Informationen über die in der Agenda-2030 enthaltenen Entwicklungsziele (SDGs) in der Bevölkerung zu verbreiten und das Bewusstsein für die damit angesprochenen Herausforderungen auf lokaler Ebene zu schärfen.
• Darstellung / Einbringung in Diskussionen, wie Entwicklungsziele der Vereinten Nationen auf bezirklicher Ebene umgesetzt werden. Beispielhaft sei hierfür das kommunalrelevante Ziel 11 „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen" genannt.
• Insbesondere die Volkshochschule, Bildungswerke und Verwaltungsakademien bitten, Informationsangebote zur 2030-Agenda und den nachhaltigen Entwicklungszielen anzubieten.
• Bestandsaufnahme von vorhandenen Themen / Maßnahmen des Bezirks, die in besonderem Zusammenhang mit globalen Nachhaltigkeitsstrategien stehen.
II. Maßnahmen der Vernetzung und Interessenvertretung
• Mitwirkung in regionalen/nationalen Nachhaltigkeitsnetzwerken, wie z. B. Global Nachhaltige Kommune.
III. Übertragung der 2030-Agenda auf die kommunale Ebene
• Eine die Lokale Agenda 21 weiterführende kommunale Nachhaltigkeitsstrategie erarbeiten (insbesondere orientiert an SDG Nr. 11).
• Die Fördermittel für Projekte der Lokalen Agenda 21 mindestens beibehalten, wenn möglich ausweiten, und im Kontext der 2030-Agenda in die kommunale Nachhaltigkeitsstrategie integrieren.
• Erweiterung und Vertiefung des Städtepartnerschaftsnetzes und der Projektzusammenarbeit mit Kommunen aus Ländern des globalen Südens. Förderung der Strukturen der Selbstverwaltung und Unterstützung des kommunalen Wissenstransfers in Projekte der Entwicklungszusammenarbeit (zum Beispiel SDG Nr. 17).
• Einbeziehung der Potenziale von Migrantinnen und Migranten als Brückenbauer zu ihren Herkunftsländern, auch mit dem Ziel, Lebensperspektiven in den Herkunftsländern zu verbessern (SDG Nr. 17).
• Ausbau einer Willkommenskultur im Zuge der wachsenden Zuwanderung nach Europa (SDG Nr. 17).
Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Immobilien hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 27.07.2017 unter Beachtung der Stellungnahmen aller mitberatenden Fachausschüsse abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (6:5:0) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht, alle Möglichkeiten zu nutzen, sich für nachhaltige Entwicklung konkret zu engagieren und eigene Maßnahmen nach innen und außen sichtbarer zu machen. Dies soll anknüpfend an die Lokale Agenda 21 Treptow-Köpenick in einem breiten Bündnis gemeinsam mit den lokalen Akteuren und den Bürgerinnen und Bürgern unter anderem mit folgenden Maßnahmen vorangetrieben werden:
I. Information und Bewusstseinsbildung
• Durchführung eigener Aktionen und die Unterstützung von Dritten mit dem Ziel, Informationen über die in der Agenda-2030 enthaltenen Entwicklungsziele (SDGs) in der Bevölkerung zu verbreiten und das Bewusstsein für die damit angesprochenen Herausforderungen auf lokaler Ebene zu schärfen.
• Darstellung / Einbringung in Diskussionen, wie Entwicklungsziele der Vereinten Nationen auf bezirklicher Ebene umgesetzt werden. Beispielhaft sei hierfür das kommunalrelevante Ziel 11 „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen" genannt.
• Insbesondere die Volkshochschule, Bildungswerke und Verwaltungsakademien bitten, Informationsangebote zur 2030-Agenda und den nachhaltigen Entwicklungszielen anzubieten.
• Bestandsaufnahme von vorhandenen Themen / Maßnahmen des Bezirks, die in besonderem Zusammenhang mit globalen Nachhaltigkeitsstrategien stehen.
II. Maßnahmen der Vernetzung und Interessenvertretung
• Mitwirkung in regionalen/nationalen Nachhaltigkeitsnetzwerken, wie z. B. Global Nachhaltige Kommune.
III. Übertragung der 2030-Agenda auf die kommunale Ebene
• Eine die Lokale Agenda 21 weiterführende kommunale Nachhaltigkeitsstrategie erarbeiten (insbesondere orientiert an SDG Nr. 11).
• Die Fördermittel für Projekte der Lokalen Agenda 21 mindestens beibehalten, wenn möglich ausweiten, und im Kontext der 2030-Agenda in die kommunale Nachhaltigkeitsstrategie integrieren.
• Erweiterung und Vertiefung des Städtepartnerschaftsnetzes und der Projektzusammenarbeit mit Kommunen aus Ländern des globalen Südens. Förderung der Strukturen der Selbstverwaltung und Unterstützung des kommunalen Wissenstransfers in Projekte der Entwicklungszusammenarbeit (zum Beispiel SDG Nr. 17).
• Einbeziehung der Potenziale von Migrantinnen und Migranten als Brückenbauer zu ihren Herkunftsländern, auch mit dem Ziel, Lebensperspektiven in den Herkunftsländern zu verbessern (SDG Nr. 17).
• Ausbau einer Willkommenskultur im Zuge der wachsenden Zuwanderung nach Europa (SDG Nr. 17).
Beschlussempfehlung zum Schlussbericht:
In der Sitzung der BVV am 16.05.2019 wurde der Schlussbericht des Bezirksamtes aus den MdV VIII-25, lfd. Nr. 1810 zum nachfolgenden Beschluss zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Immobilien überwiesen:
Drs. VIII/0153
Das Bezirksamt wird ersucht, alle Möglichkeiten zu nutzen, sich für nachhaltige Entwicklung konkret zu engagieren und eigene Maßnahmen nach innen und außen sichtbarer zu machen. Dies soll in einem breiten Bündnis gemeinsam mit den lokalen Akteuren und den Bürgerinnen und Bürgern unter anderem mit folgenden Maßnahmen vorangetrieben werden:
I. Information und Bewusstseinsbildung
• Durchführung eigener Aktionen und die Unterstützung von Dritten mit dem Ziel, Informationen über die in der Agenda-2030 enthaltenen Entwicklungsziele (SDGs) in der Bevölkerung zu verbreiten und das Bewusstsein für die damit angesprochenen Herausforderungen auf lokaler Ebene zu schärfen.
• Darstellung / Einbringung in Diskussionen, wie Entwicklungsziele der Vereinten Nationen auf bezirklicher Ebene umgesetzt werden. Beispielhaft sei hierfür das kommunalrelevante Ziel 11 „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen" genannt.
• Insbesondere die Volkshochschule, Bildungswerke und Verwaltungsakademien bitten, Informationsangebote zur 2030-Agenda und den nachhaltigen Entwicklungszielen anzubieten.
• Bestandsaufnahme von vorhandenen Themen / Maßnahmen des Bezirks, die in besonderem Zusammenhang mit globalen Nachhaltigkeitsstrategien stehen.
II. Maßnahmen der Vernetzung und Interessenvertretung
• Mitwirkung in regionalen/nationalen Nachhaltigkeitsnetzwerken, wie z. B. Global Nachhaltige Kommune.
III. Übertragung der 2030-Agenda auf die kommunale Ebene
• Eine die Lokale Agenda 21 weiterführende kommunale Nachhaltigkeitsstrategie erarbeiten (insbesondere orientiert an SDG Nr. 11).
• Die Fördermittel für Projekte der Lokalen Agenda 21 mindestens beibehalten, wenn möglich ausweiten, und im Kontext der 2030-Agenda in die kommunale Nachhaltigkeitsstrategie integrieren.
• Erweiterung und Vertiefung des Städtepartnerschaftsnetzes und der Projektzusammenarbeit mit Kommunen aus Ländern des globalen Südens. Förderung der Strukturen der Selbstverwaltung und Unterstützung des kommunalen Wissenstransfers in Projekte der Entwicklungszusammenarbeit (zum Beispiel SDG Nr. 17).
• Einbeziehung der Potenziale von Migrantinnen und Migranten als Brückenbauer zu ihren Herkunftsländern, auch mit dem Ziel, Lebensperspektiven in den Herkunftsländern zu verbessern (SDG Nr. 17).
• Ausbau einer Willkommenskultur im Zuge der wachsenden Zuwanderung nach Europa (SDG Nr. 17).
Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Immobilien hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 12.06.2019 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (13:0:0) die Annahme des Schlussberichtes.