Auszug - Genehmigung der im Haushaltsjahr 2016 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Die Aussprache wird auf Nachfrage des stellvertretenden BzVV nicht beantragt. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die vom Bezirksamt mit Beschluss Nr. 113/17 vom 25.07.2017 vorgelegten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen werden gemäß § 37 Abs. 7 LHO, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG genehmigt. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig; dagegen: 0; Enthaltung: 11.
Realisierung:
(Zwischenbericht(e) und Schlussbericht sind einsehbar in den Anlagen zur Drucksache) Datum / Bericht / Nr. MdV / lfd. Nr.
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