Auszug - Verordnung über den Erlass der Veränderungssperre 9-63/17 im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Adlershof
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Die Aussprache wird auf Nachfrage des stellvertretenden BzVV nicht beantragt. Die Beschlussempfehlung des A. f. StaB wird angenommen. Damit ist die Vorlage des Bezirksamtes abgelehnt. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin lehnt die Verordnung zum Erlass der Veränderungssperre 9-63/17 gemäß Anlage 1 zum BA-Beschluss 83/2017 nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) für den durch eine violette, unterbrochene Linie gekennzeichneten Geltungsbereich gemäß Anlage 2 zum BA-Beschluss 83/2017 für das Gelände zwischen Glienicker Weg, einer Teilfläche des Bahngeländes, Teltowkanal, Adlergestell, mit Ausnahme der Grundstücke Adlergestell 327, 331 und Glienicker Weg 95, 105, 125, 127, 185 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof, gem. § 14 Baugesetzbuch ab. Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich; dagegen: 3; Enthaltung: 1.
Realisierung:
(Zwischenbericht(e) und Schlussbericht sind einsehbar in den Anlagen zur Drucksache) Datum / Bericht / Nr. MdV / lfd. Nr.
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