Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
In der Sitzung der BVV am 29.01.2015 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten überwiesen:
Drs. VII/0906
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in der Dörpfeldstraße zwischen der Arndt- und der Wassermannstraße das einseitige Parken zwischen 19.00 und 06.00 Uhr zugelassen wird.
Der Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 03.09.2015 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (8:6:0) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Erarbeitung eines Parkraumkonzeptes im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) für die Dörpfeldstraße das einseitige Parken zwischen der Arndt- und der Wassermannstraße in der Zeit von 19.00 bis 06.00 Uhr zu prüfen und gegebenenfalls zu berücksichtigen.