Auszug - Parken in Kreuzungsbereichen  

 
 
35. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten
TOP: Ö 4.10
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 03.09.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, East-Norriton-Township-Zimmer (Raum 6)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VII/1107 Parken in Kreuzungsbereichen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBüOrd
Verfasser:Michael Rother 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung

  • Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion CDU, Herrn Rother, begründet: Durch das Parken in Kreuzungsbereichen entstehen immer wieder Behinderungen, neben den Rettungsdiensten ist hier auch die BSR betroffen. Die Umsetzung des Antrages würde zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit beitragen.

 

  • Herr Nock (SPD): Problem ist geläufig, gerade im Kreuzungsbereich, aber Parken im Kreuzungsbereich ist gesetzlich geregelt, warum müssen man gesetzliche Forderungen mittels Antrag durchsetzen?

 

  • Frau Brümmer (B90/Grüne) befürwortet den Antrag, verweist auf Situation Kreuzungsbereich Rathaus Johannisthal, hier werde ständig der Kreuzungsbereich zugeparkt, so dass Personen mit Gehhilfe oder auch mit Kinderwagen Schwierigkeiten beim sicheren Überqueren der Straße haben. Fragt nach, ob der Antrag dazu führen würde, dass verstärkt Kontrollen durchgeführt werden.

 

  • Bezirksstadtrat Grunst: Antrag der CDU verlangt, was gesetzlich verlangt wird. Bezirk hat die meisten Straßenkilometer in Berlin zu betreuen und pro Schicht drei Teams im Einsatz. Kontrolle eines Abschnittes erfordert ca. eine Stunde Begehung. Es wäre eine Lösung, dem Ordnungsamt mehr Mitarbeiter/-innen zu gewähren. Das Bezirksamt legt Schwerpunkte der Kontrollen fest, diesen Monat ist es die Altstadt Köpenick. Schwerpunkte können gesetzt werden, aber Bezirksamt schafft es nicht, den ganzen Bezirk täglich zu kontrollieren

 

  • Herr Fütterer (CDU) führt aus, dass mit dem Antrag vor allem verstärkt in den Nebenstraßen kontrolliert werden soll, gezielte Kontrollen sind erwünscht, für die Fußnger/-innen ist die Situation gefährlich. Antrag könnte den Begriff „verstärkt“ vor „in den Kreuzungsbereichen“ ergänzt werden.

 

  • Frau Klinger (SPD) verweist darauf, dass nicht so viel Personal vorhanden sei, ob jedes rechtswidrige Verhalten zu kontrollieren, um alles abzudecken, was der Antrag fordert. Sie merkt an, dass für Meldungen zum Parken im Kreuzungsbereich jetzt auch das Online-Ordnungsamt genutzt werden kann.

 

  • Bezirksstadtrat Grunst ergänzt, der Bezirk hat 600 Strenkilometer, im Zweifelsfall ist auch die Meldung von Verkehrswidrigkeiten im ruhenden Verkehr an die Polizei möglich.

 

  • Frau Brümmer (B90/Grüne) fragt nach, ob beim nächsten Treffen mit der Polizei diese Problematik angesprochen werden kann, führt als Beispiele Zebrastreifen, Wohngebiete und den Bereich um das Rathaus in Johannisthal an.

 

  • Bezirksstadtrat Grunst bittet die Ausschussmitglieder um Benennung von Straßen, in denen die Kreuzungsbereiche zugeparkt werden

 

  • Herr Rother (CDU) weist daraufhin, dass die Problematik Nebenstraßen in Adlershof, insbesondere Nipkowstraße, Handjerystraße, Büchnerweg, Radickestraße und Otto-Franke-Straße, besteht

 

  • Bezirksstadtrat Grunst nimmt diese Meldung mit, Schwerpunkt für Oktober 2015 sind Kontrollen in Kita- und Schulbereichen

 

  • Herr Bleich (CDU) merkt an, dass Kreuzungsbereich im Bereich von 5 m ab Kreuzung frei sein soll, fragt, ob das Aufstellen von Halteverbotsschildern eine Anregung wäre, um die Situation zu befrieden.

 

  • Ausschussvorsitzender, Herr Schubert (SPD) antwortet hierauf, dass der Verkehrsschilderwald eigentlich gelichtet werden soll, das ist auch Aufgabe des Ausschusses.

 

  • Bezirksstadtrat Grunst antwortet, dass die Aufstellung eines Verkehrsschildes begründungspflichtig ist.

 

  • Ausschussvorsitzender, Herr Schubert (SPD) fasst zusammen, dass Bezirksamt würde sich gerne schwerpunktmäßig um die Straßen kümmern, die benannt werden.

 

  • Herr Rother bittet um Vertagung des Antrages bis auf Widerruf, es erfolgt hierzu kein Widerspruch.

 

 

Top 4.10. ist bis auf Widerruf vertagt.


 
 

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