Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von
Berlin beschließt den vom Bezirksamt vorgelegten Bezirkshaushaltsplan
Treptow-Köpenick für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 in der Fassung der Drs.
V/587 einschließlich Vorbericht und der vom Bezirksamt vorgelegten
Änderungsanträge 1 vom 09.09.2003 und 2 vom
17.09.2003 mit folgenden Änderungen und Ergänzungen:
1. Folgende Risiken sind in den
Vorbericht aufzunehmen:
·
Haushaltsdefizit im
T-Teil des Jugendhaushaltes von 6,7 Mio€, bezogen auf Ist-Zahlen 2002;
·
Haushaltsdefizit im
T-Teil des Bereiches Soziales und Gesundheit von 4,7 Mio€, bezogen auf
Ist-Zahlen 2002;
·
Bei der Umstrukturierung
des Kitabereichs, -
wenn nicht die erforderliche Anzahl von Kitas übergeben werden kann - wenn nicht für die im Bezirk verbleibenden
Kitas eine Rechtsform in 2004
gefunden werden kann, die eine
eigenständige Finanzierung ermöglicht;
·
Permanente Unterdeckung
in den Ausgabefeldern A 08 und A09;
·
Bei Unterdeckung der
Zuweisung A 01 geht die BVV davon aus, dass eine Basiskorrektur erfolgt;
·
In den Bereichen Sport,
Musikschule und Volkshochschule sollten mit Einführung der
neuen Budgetierungsverfahren für die
Zuweisung andere Kriterien für die Festsetzung
der Planmengen gefunden werden.
2. Im Zahlenteil des Bezirkshaushaltsplanes
sind folgende Änderungen vorzunehmen:
Hhj. Kap.
Titel Beschreibung alter Ansatz neuer Ansatz
2004 4042 67146 Heimerziehung nach dem KJHG 12.209,0 T€ 10.569,0 T€
2004 4042 67160 Erziehungsberatung nach dem KJHG 0,1 T€ 1.640,1 T€.
3.
Weiterhin ersucht die BVV das Bezirksamt, in 2004 eine
deutliche Umsteuerung bei den Hilfen zur Erziehung hin zu den ambulanten Hilfen
vorzunehmen und quartalsweise darüber zu berichten.
Die BVV unterstützt die
begonnene Umstrukturierung im Bereich Hilfe zur Erziehung und fordert die
Stärkung von ambulanten Hilfen vor stationären Hilfen und den Ausbau von
Alternativen zur Heimunterbringung.
Die BVV weist darauf hin, dass durch Erhalt der
präventiv wirkenden Jugendarbeit soziale Defizite von Kindern und Jugendlichen
rechtzeitig erkannt werden bzw. ausgeglichen werden können. Mit dem Ziel der
Haushaltsentlastung und der Schaffung einer breiten Trägerlandschaft ist der
Prozess der Abgabe der Kindertagesstätten an Freie Träger zügig fortzusetzen.