Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Bezirksverordnetenversammlung
Treptow-Köpenick von Berlin beschließt die Geschäftsordnung der VI.
Wahlperiode auf der Grundlage der Geschäftsordnung der
V. Wahlperiode (i.d.F. vom 22. Juni 2006) mit
folgenden Änderungen.
§ 9 (1): Die BVV wählt in
ihrer ersten Sitzung für die Dauer der Wahlperiode aus ihrer Mitte den
Bezirksverordnetenvorsteher, seinen Stellvertreter, den Schriftführer und zwei
stellvertretende Schriftführer. Sie bilden den Vorstand der BVV.
§ 11 (3): Bei
gleichzeitiger Verhinderung des Vorstehers und seines Stellvertreters übernimmt
der Schriftführer, bei dessen Verhinderung die stellvertretenden Schriftführer
(in der Reihenfolge des Wahlergebnisses) die Geschäfte.
§ 21 (2): Anträge
können von einer Fraktion, einem Ausschuss (fachbezogener Ausschussantrag) oder
einem Bezirksverordneten eingebracht werden. Eine Fraktion oder eine Gruppe
kann nach Zustimmung des Antragstellers ihren Beitritt zu einem Antrag
erklären.