Auszug - Beschlussfassung zur Geschäftsordnung
Herr Blohm: Es liegt eine Vorlage zur Beschlussfassung des
ehemaligen BzVV und ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vor. Herr
Igel bringt den
Änderungsantrag ein. Dieser sieht die personelle Verstärkung des Vorstandes vor
(2. stv. Schriftführer), um, wie die Vergangenheit gezeigt hat, die Arbeit des
Vorstandes auf mehr Schultern zu verteilen. Dies erfordere dann eine Regelung
der Stellvertretung (2. Änderung). Die 3. vorgeschlagene Änderung stellt eine
Klarstellung innerhalb der GO zum Verfahren bei Beitritten zu Anträgen etc. dar
und was bisher auch schon geübte Praxis war (Beitritt nach Zustimmung des
Antragstellers möglich). Er bitte um Zustimmung zu den vorgeschlagenen
Änderungen. Aussprache: Herr
Sauerteig: Die
Bü/Gr-Fraktion wird der Vorstandvergrößerung nicht zustimmen, da keine
schlüssige Begründung genannt wurde, die ein Beschluss im Schnellverfahren
rechtfertige. Die Fraktion beantragt deshalb die Überweisung in den noch zu
bildenden GO-Ausschuss. Die vorliegende GO wurde in der V. Wahlperiode
umfangreich beraten und alle Änderungen wurden erst vor 4 Monaten mit großer
Mehrheit beschlossen. Die Größe des Vorstandes gehörte nicht dazu. Sicher
könnte es Gründe dafür geben. Es sollte das demokratischere Verfahren der
Überweisung gewählt werden. Es gibt viele Modelle und auch die eigene Fraktion
hätte Vorschläge. Mit 4 Mitgliedern ist der Vorstand arbeitsfähig und die
spätere Nachwahl wäre auch jederzeit möglich. Herr Blohm: Damit sind wir bereits in der Aussprache. Nur zur
Erläuterung, bei dem Antrag auf Überweisung handelt es sich um einen
Geschäftsordnungsantrag. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorschlag: Bei
positiver Beschlussfassung erfolgt die Änderung der GO, bei Ablehnung der Änderungen
werden diese an den GO-Ausschuss überwiesen. Kein Widerspruch. Abstimmung: (Überweisung in GO-A.): Mehrheitlich abgelehnt (7
Ja). Abstimmung: Änderung §§ 9 (1), 11 (3): Mehrheitlich angenommen,
bei 7 Gegen Abstimmung: Änderung § 21 (2): Mehrheitlich angenommen, bei 1
Gegenstimme. Abstimmung: GO i.g.F.: Mehrheitlich angenommen, bei 5
Gegenstimmen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Bezirksverordnetenversammlung
Treptow-Köpenick von Berlin beschließt die Geschäftsordnung der VI.
Wahlperiode auf der Grundlage der Geschäftsordnung der § 9 (1): Die BVV wählt in ihrer ersten Sitzung für die Dauer der Wahlperiode aus ihrer Mitte den Bezirksverordnetenvorsteher, seinen Stellvertreter, den Schriftführer und zwei stellvertretende Schriftführer. Sie bilden den Vorstand der BVV. § 11 (3): Bei gleichzeitiger Verhinderung des Vorstehers und seines Stellvertreters übernimmt der Schriftführer, bei dessen Verhinderung die stellvertretenden Schriftführer (in der Reihenfolge des Wahlergebnisses) die Geschäfte. § 21 (2): Anträge können von einer Fraktion, einem Ausschuss (fachbezogener Ausschussantrag) oder einem Bezirksverordneten eingebracht werden. Eine Fraktion oder eine Gruppe kann nach Zustimmung des Antragstellers ihren Beitritt zu einem Antrag erklären. Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich. dagegen: 5.
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