Drucksache - VI/0001
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt die Geschäftsordnung der VI. Wahlperiode auf der Grundlage der Geschäftsordnung der V. Wahlperiode (i.d.F. vom 22. Juni 2006) mit folgenden Änderungen. § 9 (1):Die BVV wählt in ihrer ersten Sitzung für die Dauer der Wahlperiode aus ihrer Mitte den Bezirksverordnetenvorsteher, seinen Stellvertreter, den Schriftführer und zwei stellvertretende Schriftführer. Sie bilden den Vorstand der BVV.
§ 11 (3):Bei gleichzeitiger Verhinderung des Vorstehers und seines Stellvertreters übernimmt der Schriftführer, bei dessen Verhinderung die stellvertretenden Schriftführer (in der Reihenfolge des Wahlergebnisses) die Geschäfte.
§ 21 (2): Anträge können von einer Fraktion, einem Ausschuss (fachbezogener Ausschussantrag) oder einem Bezirksverordneten eingebracht werden. Eine Fraktion oder eine Gruppe kann nach Zustimmung des Antragstellers ihren Beitritt zu einem Antrag erklären. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine) |