In der Sitzung der BVV am 27.10.2005 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr überwiesen:
Drs. V/1433
Das Bezirksamt wird ersucht, bestehende benutzungspflichtige Radwege auf die gesetzlichen Standards und gute Benutzbarkeit hin zu überprüfen. Bei Radwegen, die den gesetzlichen Standards nicht entsprechen oder wegen ihrer Oberflächenbeschaffenheit oder anderer Tatsachen keine gefahrlose Benutzbarkeit aufweisen, sollte unverzüglich die Gefährdung abgestellt werden. Sollten Maßnahmen zur Herstellung des o.g. Standards nicht möglich sein, sollten die Radwege bis zum Abstellen der Mängel aus der Benutzungspflicht entlassen werden.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 10.11.2005 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig die Ablehnung des Antrages.
27.10.2005 - BVV Treptow-Köpenick
Ö 13.19 - überwiesen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Überweisung in A.f.StaV.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:einstimmig.
10.11.2005 - Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Ö 5 - im Ausschuss abgelehnt
Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Der Antrag:
Das Bezirksamt wird ersucht,
bestehende benutzungspflichtige Radwege auf die gesetzlichen Standards und gute
Benutzbarkeit hin zu überprüfen. Bei Radwegen, die den gesetzlichen Standards
nicht entsprechen oder wegen ihrer Oberflächenbeschaffenheit oder anderer
Tatsachen keine gefahrlose Benutzbarkeit aufweisen, sollte unverzüglich die
Gefährdung abgestellt werden. Sollten Maßnahmen zur Herstellung des o.g.
Standards nicht möglich sein, sollten die Radwege bis zum Abstellen der Mängel
aus der Benutzungspflicht entlassen werden.
wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:einstimmig
24.11.2005 - BVV Treptow-Köpenick
Ö 11.12 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Antrag:
Das Bezirksamt wird ersucht,
bestehende benutzungspflichtige Radwege auf die gesetzlichen Standards und gute
Benutzbarkeit hin zu überprüfen. Bei Radwegen, die den gesetzlichen Standards
nicht entsprechen oder wegen ihrer Oberflächenbeschaffenheit oder anderer
Tatsachen keine gefahrlose Benutzbarkeit aufweisen, sollte unverzüglich die
Gefährdung abgestellt werden. Sollten Maßnahmen zur Herstellung des o.g.
Standards nicht möglich sein, sollten die Radwege bis zum Abstellen der Mängel
aus der Benutzungspflicht entlassen werden.