Online-Anmeldung zum Nachbarschaftsfest am Rathaus Schöneberg

Das nächste Nachbarschaftsfest findet am 24. Mai 2025 vor dem Rathaus Schöneberg statt. Bis zum 31. März 2025 haben Sie die Möglichkeit, sich für eine Beteiligung an dem gemeinnützigen Straßenfest anzumelden.

Bitte beachten Sie, dass bei der Anmeldung eine durchgängige Standbesetzung von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr Voraussetzung für die Teilnahme ist!

Bitte lesen Sie sich – vor dem Ausfüllen des Anmeldeformulars (!) – sorfältig die Teilnahmebedingungen (Stand Juli 2024) durch.

Hinweis: Sie können dieses Formular nur absenden, wenn in Ihrem Browser Cookies akzeptiert werden. Dieses Formular enthält Pflichtfelder, die ausgefüllt werden müssen.
Pflichtfelder sind mit einem Stern * markiert.

1. Teilnahme und Ansprechperson

Eingabebeispiel: (030) 123 456 89

2. Standinformationen

Für alle Teilnehmenden, die keine eigenen Stände mitbringen, wird das Bezirksamt zentral Marktstände bestellen und die Miete finanzieren. (Siehe Teilnahmebedingungen Punkt 5)

3. Verkauf von alkoholischen Getränken

Der Ausschank alkoholhaltiger Getränke muss nach dem Gaststättengesetz genehmigt werden. Deshalb muss, sofern Sie alkoholische Getränke ausschenken wollen, der Antrag auf Gestattung gemäß § 12 des Gaststättengesetz für den Ausschank alkoholischer Getränke gestellt werden. In diesem Fall fällt eine Gebühr in Höhe von 10,74 € an. (Zahlungsaufforderung erfolgt mit der Anmeldebestätigung).

Bitte füllen Sie den Antrag auf Gestattung gemäß § 12 des Gaststättengesetzes aus und laden Sie diesen unterschrieben hoch:

Verkauf von alkoholischen Getränken *

Im Verwaltungsbereich sind nur folgende Datei-Formate erlaubt:' . docx, pptx, xlsx, pdf, txt, png, jpg, jpeg, 7z, json, xml, csv, rdf.

4. Stromverbrauch

Bitte unbedingt beachten:
Bei Stromverbrauch müssen ein Zuleitungskabel von etwa 30 m Länge, ein CEE-Adapter (230 V blau) sowie Mehrfachsteckdosen mitgebracht werden. (Siehe Teilnahmebedingungen Punkt 8)

Stromverbrauch *

wenn ja, bitte Stromleistungsbedarf erfassen:

5. Mehrweggeschirr

Die Ausgabe von Speisen und Getränken erfolgt über ein zentrales Mehrwegsystem. Die Herausgabe von Speisen und Getränken in selbst mitgebrachtem Einweggeschirr ist nicht gestattet. Es entsteht je nach Geschirrstück eine Pfandgebühr, die bei Herausgabe von den Festbesuchenden erhoben wird und nach Rückgabe vom Verkaufsstand zurückerstattet wird. (Siehe Teilnahmebedingungen Punkt 10)

Wenn Sie Mehrweggeschirr benötigen, erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung ein Formular zur Bestellung mit der Anmeldebestätigung.

Geschirr-Herausgabe für Speisen und/oder Getränke *

6. Dateien einreichen und Bewerbung

Hier haben Sie die Möglichkeit, uns unter anderem das Logo Ihrer Organisation zu senden. Dieses werden wir mit auf unserer Internetseite und unseren Social-Media-Kanälen zur Vorankündigung des Nachbarschaftsfestes bei den beteiligten Organisationen auflisten (falls Sie eines der beiden Kanäle nicht wünschen, notieren Sie dies bitte unten bei den Anmerkungen).
Auch weitere für Ihre Anmeldung unterstützende Dateien können angefügt werden.

Wenn Sie kein Logo einreichen, möchten wir Sie dennoch gern in unserer Übersicht der Teilnehmenden aufnehmen.

Nennung *

Im Verwaltungsbereich sind nur folgende Datei-Formate erlaubt:' . docx, pptx, xlsx, pdf, txt, png, jpg, jpeg, 7z, json, xml, csv, rdf.

Im Verwaltungsbereich sind nur folgende Datei-Formate erlaubt:' . docx, pptx, xlsx, pdf, txt, png, jpg, jpeg, 7z, json, xml, csv, rdf.

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7. Wichtige Hinweise

  1. Marktstände können, wie unter Punkt 5 der Teilnahmebedingungen erläutert, vom Bezirksamt gestellt werden. Bitte tragen Sie in den vorhergehenden Feldern unbedingt ein, ob Sie eigene Stände haben oder Stände benötigen.
  2. Die Anmeldung ist verbindlich und erhält mit der Bestätigung durch das Bezirksamt Gültigkeit. Die Bestätigung erfolgt bis spätestens 7 Tagen nach Anmeldeschluss (31. März 2025).
  3. Eine Absage muss mindestens drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin erfolgen. Unentschuldigtes fern bleiben trotz verbindlicher Anmeldung kann zum Ausschluss des Nachbarschaftsfestes im darauffolgendem Jahr führen.
  4. Wir verpflichten uns, bei einem Waren- oder/und Kombistand mit Alkoholausschank die anfallenden Kosten für die Gestattung (10,74 €) bis zum 1. Mai 2025 zu überweisen. (Eine Zahlungsaufforderung mit den Kontodaten erhalten Sie zusammen mit der Anmeldebestätigung.)
  5. Wir verpflichten uns, den Reinerlös ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
Hygienische Anforderungen
Anerkennung *
Teilnahmebedingungen *

Hinweis zum Datenschutz

Die zur Teilnahme am Nachbarschaftsfest eingereichten persönlichen Daten werden nur im Rahmen und für Zwecke der Planung und Durchführung des Festes gespeichert, verwendet und im Übrigen vertraulich behandelt. Die Daten müssen zu Anmeldezwecken unter anderem beim Gewerbeamt eingereicht werden. Des weiteren werden Organisationsbezeichnungen für den Standplan verwendet, welcher allen Teilnehmer_innen ausgehändigt wird. Außerdem erfahren Sie über Ihre E-Mail Adresse oder Telefon den organisatorischen Ablauf des Festes und sind für Rückfragen erreichbar. An die von Ihnen angegebene Adresse werden ausschließlich Flyer und Plakate für das Nachbarschaftsfest zur weiteren Verteilung sowie die Teilnahmeunterlagen gesandt. Wenn Mehrweggeschirr bezogen wird, werden Ihre Kontaktdaten an die Firma die das Mehrweggeschirr bereit stellt, zur Kontaktaufnahme für eine nachträgliche Verrechnung, weiter gegeben.

Die Daten in unserem Verteilen nutzen wir für die Kontaktaufnahme und die Zusendung von neuen Informationen über vom Bezirk organisierte Veranstaltungen. Jeder Zeit können Sie sich per E-Mail oder Telefon aus dem Verteiler streichen lassen.

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