Seit 1972 gibt es immer wieder Diskussionen über ein Paternosterverbot, da das konzentrierte Ein- und Aussteigen als zu gefährlich gilt und der Brandschutz nicht wie bei herkömmlichen Aufzügen gegeben ist. Das Bundesarbeitsministerium hat mit ihrer „Betriebssicherheitsverordnung“ im Jahr 2015 ein erneutes Paternosterverbot auf den Weg gebracht, das am 01. Juni 2015 in Kraft trat und das Fahren mit Personenumlaufaufzügen nur noch betriebsangehörigen eingewiesenen Personen erlaubte.
Die Verordnung stieß auf heftige Gegenwehr und wurde schon gute drei Wochen später vom Bundeskabinett und dem Bundesrat wieder gekippt beziehungsweise geändert. Wenn die Betreiber sich verpflichten, “durch zusätzliche Maßnahmen Gefährdungen bei der Benutzung zu vermeiden”, dann könnten die Paternoster wieder genutzt werden.
Das Rathaus weist durch Sicherheitsschildern darauf hin, dass schwerlastige Gegenstände nicht in die Kabine genommen werden dürfen.
Weil sich die meisten noch funktionierenden Paternoster in Verwaltungsgebäuden befinden, nennt der Duden für diese Art Fahrstuhl auch den Spitznamen “Beamtenbagger”.