Es sind derzeit keine persönlichen Vorsprachen möglich. Telefonanrufe können nur montags von 9:00 bis 12:00 Uhr entgegengenommen werden. Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail an Rechtsamt-Namensaenderung@ba-ts.berlin.de mit.
Öffentlich-rechtliche Namensänderung
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Sie sind nicht im Bezirk Tempelhof-Schöneberg mit Hauptwohnsitz gemeldet?
Dann ist das Rechtsamt Tempelhof-Schöneberg für Ihren Namensänderungsantrag nicht zuständig und kann Sie nicht beraten. Bitte wenden Sie sich an das Bezirksamt Ihres Hauptwohnsitzes!
Vorname oder Familienname
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geringer Verwaltungsaufwand
330 EUR
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mittlerer Verwaltungsaufwand
720 bis 980 EUR
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hoher Verwaltungsaufwand
1110 EUR
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Feststellung des Familienamens
1110 EUR
Vor- und Familienname
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geringer Verwaltungsaufwand
425 EUR
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mittlerer Verwaltungsaufwand
870 bis 1170 EUR
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hoher Verwaltungsaufwand
1350 EUR
Ehename
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geringer Verwaltungsaufwand
525 EUR
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mittlerer Verwaltungsaufwand
850 bis 1110 EUR
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hoher Verwaltungsaufwand
1300 EUR
Anträge und Merkblatt
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Merkblatt Öffentlich-rechtliche Namensänderung
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Namensänderungsantrag
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Namensänderungsantrag durch gesetzlichen Vertreter
Was bedeutet der Unterstrich?
Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?