Nutzungskonzept und Datenschutzinformationen für Facebook

Titelbild vom Nollendorfplatz zum Nutzungskonzept und Datenschutzunformationen für Facebook

Liebe Besucher_innen,

mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie über die datenschutzrechtlichen Aspekte der Facebook-Seite des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin (nachfolgend „Facebook-Seite“) informieren. Die Facebook-Seite wird vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin betrieben und verwaltet.

Sie finden nachfolgend Informationen zu den Zwecken der Nutzung der Facebook-Seite, alternativen Informations- und Kommunikationsangeboten, den maßgeblichen Rechtsgrundlagen, Art, Umfang und Zwecken der Datenverarbeitung durch Facebook und Beteiligung des Bezirksamtes sowie Ihren Betroffenen-Rechte und weiteren Informationsquellen.

Diese Informationen stellen eine Ergänzung zu der Datenschutzerklärung des Bezirksamtes dar, in der Sie insbesondere die Angaben zum Verantwortlichen, Datenschutzbeauftragten und Ihren Betroffenenrechten erhalten.

Zwecke der Nutzung der Facebook-Seite

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin nutzt die Facebook-Seite, um im Wege einer nachhaltigen Kommunikation über die Politik und Angebote des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin zu informieren, Transparenz über politische Entscheidungen herzustellen und den politischen Dialog mit den Bürger_innen des Bezirks zu befördern sowie Feedback zu erhalten.

Ferner möchte das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Hilfe der Facebook-Seite auch die Außenwirkung sowie das Ansehen des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg von Berlin fördern und dazu seine Besucher_innen, an einem Zuzug interessierte Personen oder an einer Niederlassung interessierte Unternehmen und Organisationen ansprechen.

Alternative Informations- und Kommunikationsangebote

Die Facebook-Seite stellt lediglich ein Zusatzangebot für die Nutzer_innen von Social Media dar. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin bietet den Bürger_innen und übrigen Interessentieren alternative Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten, die ohne Nachteil statt der Facebook-Seite verwendet werden können:

  • Die Webseite des Bezirksamtes hält Informationen zur Verwaltung inklusive Aufbau und Zuständigkeiten sowie Kontaktmöglichkeiten, zum Bezirk und seiner Geschichte sowie den Veranstaltungen im Bezirk bereit
  • Bei Fragen oder Anregungen zum Bezirk oder zur Verwaltung können Sie über das Kontaktformular auf der Webseite mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg in Verbindung treten.
  • Außerdem können sich Interessierte mit ihrem Anliegen per Telefon: (030) 90277-0 oder per E-Mail an das Bezirksamt wenden.

Die Kontaktdaten der einzelnen Fachämter finden Sie immer auf der jeweiligen Seite des Fachamtes.

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin weist darauf hin, dass die Facebook-Seite allein der Informationen und Kommunikation dient, über sie jedoch kein Bürgerservice oder sonstige Verwaltungsaufgaben erbracht werden können.

Rechtsgrundlage der Nutzung

Die Nutzung der Facebook-Seite und die mit ihr einhergehende Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin erfolgt auf Grundlage des § 3 Abs. 1 BlnDSG (als einer Vorschrift im Sinne des Art. 6 Abs. 2 DSGVO), und dient der Wahrnehmung erforderlicher Aufgaben im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.

Verarbeitung personenbezogener Daten der Besucher_innen

Bei der Facebook-Seite handelt es sich um eine Online-Präsenz innerhalb der Plattform Facebook, die von der Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland angeboten wird (kurz „Facebook“).

Facebook erhebt die personenbezogenen Daten der Besucher_innen der Facebook-Seite und verarbeitet diese entsprechend der Datenrichtlinie von Facebook. Hierzu gehören insbesondere Interaktionen mit der Facebook-Seite, wie z. B. Aufruf von Beiträgen, Bildern, deren Teilen, Betätigen der Gefällt-mir“-Schaltfläche, als auch Angaben zum Gerät der Nutzer_innen (nachfolgend „Besucher_innendaten“). Weitere Informationen zu den verarbeiteten Besucher_innendaten können Sie den Informationen zu Seiten-Insights-Daten von Facebook entnehmen.

Die Besucher_innendaten können insbesondere eingesetzt werden, um Besucher_innen der Facebook-Seite Inhalte oder Werbeanzeigen entsprechend deren Interesse an bestimmten Beiträgen der Facebook-Seite oder deren Interaktionen mit deren Inhalten, z. B. Klick auf die „Gefällt mir“-Schaltfläche, anzuzeigen.

Zu den vorgenannten Zwecken werden auf den Geräten der Besucher_innen der Facebook-Seite so genannte Cookies gespeichert, also kleine Dateien, die oben genannte Informationen pseudonym (das heißt ohne Klardaten, wie zum Beispiel Namen oder E-Mail-Adressen) gespeichert werden. Details zu den Cookies sowie den Widerspruchsmöglichkeiten, erhalten Nutzer_innen in der Cookie-Richtlinie von Facebook.

Die Besucher_innendaten werden von Facebook in den USA verarbeitet, wobei Facebook unter dem EU-USA-Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert ist und hierdurch zusichert, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten.

Gemeinsame Verantwortlichkeit mit Facebook und Betroffenenrechte

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin ist für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher_innen der Facebook-Seite gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO mit Facebook gemeinsam verantwortlich und hat zu diesem Zweck eine spezielle Vereinbarung gem. Art. 26 Abs. 1 S. 2 mit Facebook abgeschlossen.

In dieser Vereinbarung wird insbesondere festgelegt, dass Facebook für die Datenverarbeitung primär verantwortlich ist und das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin keinen Zugang zu den einzelnen Daten der Besucher_innen hat (sondern nur aggregierte Statistiken, zum Beispiel betreffend die Geschlechter- oder Altersverteilung abrufen kann). Ferner verpflichtet sich Facebook die Betroffenenrechte zu beachten und zum Beispiel Auskunfts-, Widerspruchs- oder Löschungsanfragen zu beantworten.

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin bittet Besucher_innen der Facebook-Seite daher, sich im Hinblick auf die Geltendmachung deren Betroffenenrechte bezüglich der Verarbeitung ihrer Daten durch Facebook, direkt an Facebook zu richten. Denn aus vorgenannten Gründen, könnte das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin zum Beispiel Auskunftsanfragen ebenfalls nur an Facebook weiterleiten. Darüber hinaus beachtet das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin die ihm obliegenden Pflichten gegenüber den Betroffenen entsprechend den Hinweisen zu Betroffenenrechten in der Datenschutzerklärung.

Ferner weist das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin darauf hin, dass laut der Vereinbarung mit Facebook, die irische Datenschutzkommission die Behörde ist, die die Aufsicht über die Verarbeitung unter gemeinsamer Verantwortung federführend ausübt. Besucher_innen der Facebook-Seite haben das Recht, eine Beschwerde neben der für sie zuständigen lokale Aufsichtsbehörde auch an die irische Datenschutzkommission zu richten.

Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen.

Bedarfsprüfung und Evaluation

Der Betrieb der Facebook-Seite durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin erfolgt auf Grundlage einer Bedarfsprüfung, in der ein Bedürfnis der Bürger_innen und übriger Adressaten mittels der sozialen Medien und hierbei der Plattform Facebook, als der am häufigsten von ihnen frequentierten Plattform, festgestellt wurde. Ebenfalls wurden die rechtlichen Aspekte der Nutzung der Facebook-Seite geprüft, in dessen Rahmen der Bedarf an der Information und Kommunikation mit Social-Media-Nutzer_innen mit deren Schutzinteressen abgewogen und entsprechende Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel die vorliegenden Informationen, ergriffen wurden.

Die Facebook-Seite wird durch das Social Media Team der Pressestelle des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin betreut. Das Fachpersonal überprüft regelmäßig, ob der vorgenannte Kommunikations- und Informationsbedarf besteht, die rechtlichen Vorgaben gewahrt werden und ergreift andernfalls die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen.