Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat zur Vermeidung von Rechtsverstößen, insbesondere Korruption und vergleichbare Delikte, intern bereits eine Vielzahl an Maßnahmen getroffen. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen steht eine Ombudsperson als Ansprechpartnerin für alle zur Verfügung, die den Verdacht einer Straftat oder vergleichbarer Vorfälle äußern möchten.
Die externe Ombudsperson ist eine unabhängige Rechtsanwältin. Dasselbe gilt für ihren Stellvertreter. Da sie der Schweigepflicht unterliegen, muss die hinweisgebende Person keine beruflichen oder persönlichen Nachteile fürchten. Nicht nur Beschäftigte, sondern alle Personen, die in einem (beruflichen) Kontakt zum Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg stehen, können Hinweise geben.
Unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage 2023 durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) können hinweisgebende Personen zu der Ombudsperson nicht nur telefonisch, schriftlich oder persönlich Kontakt aufnehmen (siehe die Kontaktdaten anbei), sondern ihr über eine digitale Hinweisgeberplattform eine vertrauliche oder anonyme Meldung erstatten.“