6.1 Gremiensitzungen
Die erste Steuerungsrunde nach der Erstellung des bezirklichen Inklusionskonzepts gemäß UN-BRK fand am 01.09.2021 im BVV-Saal statt. Aus den Fachbereichen wurde der jeweils aktuelle Umsetzungsstand der Maßnahmen vorgestellt. Es gab eine Gruppenarbeit zu den Fragen:
- Was nimmt sich Ihr Fachbereich als nächstes in Bezug auf das bezirkliche Inklusionskonzept vor?
- Bis wann soll dies realisiert werden?
- Was benötigt Ihr Fachbereich, um weiterzukommen?
- Welche Unsicherheiten bleiben? Welche Fragen haben Sie?
Es gab den Wunsch nach Schulungen in einfacher/Leichter Sprache, Sensibilisierungsschulungen und ämterübergreifendem Austausch. Außerdem sind die Ansprechpersonen interessiert daran, wie man barrierefreie Veranstaltungen plant und durchführt und möchten mehr über digitale Barrierefreiheit erfahren. Die Frage, wie inklusive Bemühungen finanziert werden können (z.B. Gebärdensprachdolmetschung, Übersetzungen in Leichte Sprache, …) hat die Ansprechpersonen ebenfalls umgetrieben.
Die nächste Steuerungsrunde Inklusion UN-BRK findet voraussichtlich im März 2022 statt. Bis dahin wird es Nachgespräche mit den Fachbereichen geben.
Frau Dr. Wilhelm berichtet ebenfalls von der Sitzung.
6.2 Runder Tisch
Frau Gün Tank spricht über die erste Sitzung in neuer Besetzung. Schwerpunkte hier: Menschen mit kognitiver Behinderung sowie die Zukunft des Runden Tisches. Das Sitzungsintervall ist für alle 2 Monate geplant. Weitere Themen sind dann Intersektionalität mit Schwerpunkt kognitiver Behinderung.
6.3 Anfragen des Beirats
Von Herrn Scharbach kam die Anfrage, ob die Whiteboards, die das ITDZ für die Berliner Schulen anschafft, auch für Blinde und Menschen mit Sehbehinderung geeignet sind. So sollen die Geräte z.B. die Integration von Apps möglich, um die Whiteboards interaktiv nutzen zu können. Weiter sollte eine Vergrößerungssoftware genutzt werden können sowie eine Eignung für Braille-Nutzer_innen vorhanden sein.
Das ITDZ hat bestätigt, dass die digitalen Tafeln in seinem Produktangebot der Hersteller Smart und Promethean für den Einsatz im Unterricht mit Blinden und Menschen mit Sehbehinderung geeignet seien. Weiter, dass seine Rahmenvertragspartner die Kundinnen und Kunden für den Einsatz der digitalen Tafeln schulen, also auch zusätzliche Hard- und Software empfehlen können und dass das ITDZ im Rahmen der Neuausschreibung zum Rahmenvertrag für interaktive Whiteboards und Displays künftig die Barrierefreiheit bzw. Eignung für Menschen mit Sehbehinderung und Blinde in den Anforderungen abfragen wird.
Der Beirat hält diese Antwort des ITDZ für nicht ausreichend. Dass das ITDZ erst nach der Anfrage Barrierefreiheit bzw. Eignung für Sehbehinderte in den Anforderungen abfragen will, zeigt, dass es bislang keine inklusiven Bemühungen vonseiten des ITDZ und auch keine konkreten Forderungen nach Barrierefreiheit zu geben scheint. Hier fehlt eindeutig das Bewusstsein, vor allem auch für blinde und sehbehinderte Schüler_innen.
Das Büro der Beauftragten bereitet entsprechend in Absprache mit dem Beirat eine Stellungnahme dazu an die Landesbeauftragte vor.
Herr Scharbach bittet hierzu erst die Anforderungen für die Barrierefreiheit zu klären und dann die Anforderungen zur IDTZ zu geben, damit ein Anbieter gefunden werden kann.
Ein weiterer Punkt ist der Lernraum Berlin, denn er schließt Menschen mit Sehbehinderung aus, da er nicht barrierefrei ist. Frau Wilhelm fragt hier, was der Beirat dazu beitragen kann. Dies kann über den Landesbeirat bzw. zur Landeskonferenz angefragt werden. Die Beirat erarbeitet hierzu mit der BhB eine Stellungnahme.
Zu der Beschwerde des Beirats zu den tiefhängenden Wahlplakaten gab es keine Reaktionen der Fraktionen.
6.4 Wahl des neuen Beirats
Es wird eine Pressemitteilung geben zur Neuwahl des Beirats. (ist inzwischen erfolgt), zum bezirklichen Beirat können sich auch wieder selbstvertretende Personen bewerben. Bewerbungsfrist ist der 12.12.2021. Der neue Beirat wird dann in 2022 seine konstituierende Sitzung haben.