Barrierefreie Märkte und Straßenfeste

Liebe Betreiber_innen von Märkten und Straßenfesten,

wir möchten Ihnen gerne ein paar Hinweise und Tipps geben, wie Sie Ihren Markt /Ihr Strassenfest allen Besucher_innen mit und ohne Behinderung zugänglich machen können. Der Flyer mit den gesetzlichen Erläuterungen zur barrierefreien Gestaltung von Märkten und Straßenfesten liegt Ihnen vor. Nach unserer Erfahrung werden häufig folgende Punkte bei der Marktgestaltung übersehen:

  • Sachgerechte Überbrückung von Kabeln und Versorgungsleitungen
  • Hinweise auf Behinderten WCs
  • Freihängende Ware mind. 2 m über dem Boden (Verletzungsgefahr für sehbehinderte und blinde BesucherInnen)
  • Ausreichende rollstuhl-unterfahrbare Gastronomieplätze
  • Ausreichend breite Zugänge (nicht mit Gegenständen zugestellt)
  • Sichere Abgrenzung zwischen Marktplatz und Fahrbahn durch Absperrgitter (nicht durch Flatterband)

Bitte helfen Sie mit, dass sich alle Besucher_innen auf Ihrem Markt/Ihrem Straßenfest wohlfühlen können.

Ihr Beirat von und für Menschen mit Behinderung in Tempelhof-Schöneberg

Die folgende Checkliste hilft Ihnen, die gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit umzusetzen.

Checkliste

Zugang

  • stufenlos
  • optisch und taktil gekennzeichnet
  • Zugangskontrollen und Kassen barrierefrei nutzbar – lichtes Durchgangsmaß min. 0,90 m, Höhe des Tresens 0,85 m

PKW-Stellplätze

  • temporär ausgewiesen und gekennzeichnet

Wege, Gänge und Rettungswege

  • stufenlos und sicher benutzbar (befestigt)
  • Versorgungsleitungen in Verkehrswegen mit geeigneten Rampen die optisch gekennzeichnet sind.

Treppen und Rampen

  • Treppenstufen kontrastreich markiert
  • Handläufe kontrastreich bis 0,30 m über die jeweils erste Stufe hinausgeführt und mit taktilen Informationen versehen.
  • Rampen mit einer Neigung von max. 6% ausgebildet.
  • Kurze Überbrückungen gut sichtbar gekennzeichnet.

Orientierungs- und Leitsysteme

  • Ausschilderung geeignet platziert
  • optisch kontrastiert und ausreichende Schriftgröße
  • Bodenindikatoren vorhanden, die sich optisch und taktil vom Umfeld abheben.
  • Wegeführung muss auch bei Dunkelheit gut erkennbar sein.
  • Große Glasflächen kontrastreich markiert

Verkaufsgeschäfte

  • Waren aus dem Rollstuhl erreichbar
  • Warenpräsentation aus dem Rollstuhl einsehbar
  • Kontaktaufnahme zu Verkäufer_innen jederzeit möglich
  • Schilder mit Warenanpreisungen in geeigneter Höhe
  • kontrastreiche und große Schrift
  • Überdachungen (Markisen) ausreichende lichte Höhe
  • Automaten barrierefrei nutzbar

Gastronomie

  • Gastronomieplätze barrierefrei zugänglich
  • Angebotstafeln optisch kontrastreich gestaltet, ausreichend groß
  • Tische mit Rollstuhl unterfahrbar
  • nur Stehtische vorhanden

Sanitärangebote

  • Behinderten-WC vorhanden, Kriterien sind erfüllt
  • Ansprechpartner_innen für den Erhalt des Schlüssels schnell erreichbar
  • auf geeignete öffentliche Einrichtungen in der Nähe wird hingewiesen
  • geeignete Hinweisschilder in ausreichender Anzahl vorhanden

Plätze für Zuschauer (Bestuhlung bei Veranstaltungen)

  • Plätze für Menschen mit Behinderungen vorhanden

Emporen, Balkone, Galerien, Podien

  • Emporen, Balkone, Galerien, Podien mittels technischer Geräte oder durch Serviceeinsatz erreichbar

Schausteller/ Vergnügungsparks – Fahrgeschäfte

  • Schaugeschäfte, Belustigungen, Fahrgeschäfte, Irrgärten können von Rollstuhlfahrern benutzt werden
  • visuelle – taktile Kontrastgestaltung vorhanden

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  • Merkblatt "Barrierefreie Gestaltung von Märkten und Straßenfesten"

    Dieses Dokument ist nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (148.1 kB) - Stand: August 2016
    Dokument: Beirat von und für Menschen mit Behinderung