Tagesordnung - 19. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: 19. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mi, 22.11.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Louise-Schroeder-Saal, Sitzungsraum 195
Ort: Rathaus Schöneberg

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Festlegung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung Protokolle      
Ö 3  
Geschäftliche Mitteilungen      
Ö 4  
Vorstellung der Leitlinien der Mädchen*-Arbeit      
Ö 5  
Bericht aus dem Kinder- und Jugendparlament      
Ö 6  
Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienfördern (§§ 11, 13, 16 SGB VIII)      
Ö 6.1  
Antrag zur Laufzeit der Leistungsverträge      
Ö 6.2  
Beschluss der Förderliste      
Ö 7  
Bericht aus der Verwaltung      
Ö 8     Drucksachenberatung      
Ö 8.1     Raum für Volkshochschulkurse schaffen (MzK)
Enthält Anlagen
0430/XXI  
Ö 8.2     Respekt durch Präsenz - uniformierte Einsatzkräfte in die Mitte unserer Gesellschaft rücken (Antrag)  
Enthält Anlagen
0661/XXI  
Ö 8.3     Prekäre Lage im RSD verbessern (MZK)
Enthält Anlagen
0140/XX  
Ö 8.4     Lösungen für den RSD finden (MZK)  
Enthält Anlagen
0635/XX  
Ö 8.5     Darlehensregelung für den Rechtsschutz von RSD-Mitarbeitenden überwinden (MZK)  
Enthält Anlagen
0770/XX  
    20.06.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 10.15 - überwiesen
   

Überweisung in den Hauptausschuss (federführend) und Jugendhilfeausschuss (mitberatend) - Beschlussliste

   
    27.06.2018 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 3.2.2 - vertagt
   

Die Ausschussvorsitzende ruft die Drucksache 0770/XX (Darlehensregelung für den Rechtsschutz von RSD-Mitarbeitenden überwinden) auf.  Es folgt eine Diskussion mit Wortmeldungen von Herrn Rutsch, Bezirksbürgermeisterin Schöttler, Stadtrat Schworck, Herrn Feldkamp, Herrn Hennings und Jugendamtsdirektor Schwarz.

 

Herr Rutsch leitet ein, dass die AV Rechtsschutz auf Landesebene geregelt sei und die antragstellende Fraktion es begrüßen würde, wenn das Bezirksamt Stellung dazu nähme. Aktuell müsste ein_e RSD-Mitarbeiter_in im Falle einer Klage den Rechtsschutz zunächst selbst bestreiten, eine Erstattung sei nachträglich vorgesehen, jedoch mit Einbehalt eines Eigenanteils. Die Bezirksbürgermeisterin weist darauf hin, dass erst am Ende eines Verfahrens geklärt sei, ob eigenes Verschulden vorliege oder nicht. Es sei jedoch bereits nach der heutigen Regelung möglich, dass die Mitarbeitenden zu Beginn des Verfahrens ein Darlehen erhalten. Am Verfahrensende könne bei Ausschluss des eigenen Verschuldens auf die Rückzahlung verzichtet werden. Stadtrat Schworck ergänzt, dass die Beantragung des Darlehens mit Verfahrenseröffnung möglich sei, so dass die Mitarbeitenden sofort geschützt seien. Der Eigenanteil sei vom Einkommen und der jeweiligen Rechtsschutzversicherung abhängig. Er schlägt vor, alle Mitarbeitenden erneut auf das Verfahren hinzuweisen. Betroffen seien im Übrigen alle Angestellten des Landes Berlin, nicht nur die Mitarbeitenden im RSD. Herr Schworck bietet an, aktuelle Informationen von der Senatsinnenverwaltung abzufragen und den Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen. Herr Hennings erläutert, dass die Frage der Kosten vom jeweiligen Einzelfall abhängt. Auf das Verfahren würde jedes Jahr in einem Rundschreiben aufmerksam gemacht (Berlin.de/Rundschreiben). Bei der Vorgehensweise handele es sich um eine Grundsatzentscheidung im Land Berlin: Es wird keine Versicherung abgeschlossen, sondern immer der Einzelfall geregelt.

Herr Rutsch schlägt vor, den Antrag abschnittsweise abzustimmen.

Herr Feldkamp stellt fest, dass die abschnittsweise Abstimmung nicht widergeben könne, was in der bisherigen Debatte gesagt wurde. Herr Rutsch schlägt daraufhin Vertagung des Antrags vor.

Der Antrag wird einstimmig vertagt.

   
    04.07.2018 - Hauptausschuss
    Ö 5.5 - vertagt
   

Die Mitberatung im Jugendhilfeausschuss ist noch nicht erfolgt, so dass der Antrag vertagt wird.

   
    22.08.2018 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.5 - vertagt
   

 

   
    05.09.2018 - Hauptausschuss
    Ö 5.5 - vertagt
   

Die Beratung der Drucksache wird vertagt.

   
    07.11.2018 - Hauptausschuss
    Ö 8.1 - vertagt
   

Die Beratung der Drucksache wird vertagt.

   
    05.12.2018 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Es liegt eine im Vergleich zum Ursprungsantrag leicht geänderte Empfehlung des mitberatenden Jugendhilfeausschusses vor. Der Hauptausschuss spricht sich dafür aus, diese Änderungen anzunehmen und fasst folgenden einstimmigen Beschluss:

 

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für Mitarbeitende im RSD die Kosten für den Rechtsschutz in Zivil- und Strafsachen, soweit dies in Ausübung des Dienstes (gemäß AV Rechtsschutz 2.2. Abs. 1 d)) geschieht, übernommen werden können, sodass Darlehen von Mitarbeitenden mit entsprechender Eigenbeteiligung nicht mehr aufgenommen werden müssen, soweit nach Abschluss des Verfahrens kein Verschulden festgestellt worden ist.

Das Bezirksamt wird ersucht, die Mitarbeitenden quartalsweise über die aktuellen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen zu informieren.

Das Bezirksamt soll im Änderungsprozess der AV Rechtsschutz bzw. der Schaffung einer AV RSD eine entsprechende Position gegenüber den zuständigen Stellen einnehmen, die eine Abschaffung der Darlehensregelung zugunsten einer pauschalen Kostenübernahme durch das Bezirksamt vorsieht.

 

Ferner wird einstimmig die Dringlichkeit beschlossen.

   
    12.12.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 12.18 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Einstimmiger Beschluss – Beschlussliste:

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für Mitarbeitende im RSD die Kosten für den Rechtsschutz in Zivil- und Strafsachen, soweit dies in Ausübung des Dienstes (gemäß AV Rechtsschutz 2.2. Abs. 1 d)) geschieht, übernommen werden können, sodass Darlehen von Mitarbeitenden mit entsprechender Eigenbeteiligung nicht mehr aufgenommen werden müssen, soweit nach Abschluss des Verfahrens kein Verschulden festgestellt worden ist.

Das Bezirksamt wird ersucht, die Mitarbeitenden quartalsweise über die aktuellen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen zu informieren.

Das Bezirksamt soll im Änderungsprozess der AV Rechtsschutz bzw. der Schaffung einer AV RSD eine entsprechende Position gegenüber den zuständigen Stellen einnehmen, die eine Abschaffung der Darlehensregelung zugunsten einer pauschalen Kostenübernahme durch das Bezirksamt vorsieht. 

   
    15.11.2023 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 12.6 - überwiesen
   

Überweisung an den Jugendhilfeausschuss Beschlussliste.

   
    22.11.2023 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 8.5 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
   
Ö 8.6     Landes-Sanierungsprogramm für Jugendfreizeiteinrichtungen (MZK)  
Enthält Anlagen
1232/XX  
Ö 8.7     Personaloffensive für den Regionalen Sozialdienst (RSD) (MZK)  
Enthält Anlagen
1581/XX  
Ö 8.8  
Projekt „Mitternachtssport“ verstetigen (MZK)  
Enthält Anlagen
0130/XXI  
Ö 9  
Sitzungsterminplanung 2024      
Ö 10  
Verschiedenes      
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen