Auszug - Projekt „Mitternachtssport“ verstetigen (MZK)  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 8.8
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 22.11.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Louise-Schroeder-Saal, Sitzungsraum 195
Ort: Rathaus Schöneberg
0130/XXI Projekt „Mitternachtssport“ verstetigen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Drucksachenberatung. Die MzK auf Drucksache 0430/XXI wird zur Kenntnis genommen.

Der Antrag 0661/XXI Respekt durch Präsenz - uniformierte Einsatzkräfte in die Mitte unserer Gesellschaft rücken wurde bereits einmal vertagt. BV Sielaff erhält Gelegenheit, sich zum Antrag bzw. zum Änderungsantrag der Grünen zu äern. Der CDU-Fraktion sei wichtig, dass die Bundeswehr in Schulen tätig werden könne. Beim Änderungsantrag der Grünen hätte er Befürchtungen, dass da eher Klimakleber aktiv werden könnten. BV Höppner erklärt für die SPD-Fraktion, dass der CDU-Antrag abgelehnt werden würde und auch kein Bedarf für den Änderungsantrag der Grünen gesehen werde.

Sie fordert, dass das Angebot an den Interessen und Bedarfen der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet wird und fragt nach der bisherigen Praxis.

Jugendstadtrat Schworck stellt ausführlich dar, wie sinnvoll und wichtig solche Kooperationen seien und dass eine Zusammenarbeit zwischen Jugendarbeit, Polizei und Feuerwehr daher bereits lange vor den Silvesterereignissen etabliert wurde. Vor allem würden Kooperationen mit den Präventions¬beauftragten der Abschnitte durchgeführt. Beispielhaft genannt seien Besuche des Präventionsteams im Schöneberger Norden in Jugendfreizeiteinrichtungen zum gemeinsamen Austausch mit den Jugendlichen zu den Themen Gewaltprävention und Drogenproblematiken. Gemeinsam mit Mitarbeitenden der Feuerwehr würden in Einrichtungen Veranstaltungen zum Thema "Handeln im Brandfall" und Erste-Hilfe-Kurse angeboten. Auch die DLRG sei mit Angeboten vertreten. Zudem gebe es gute, gemeinsame Kooperationen mit Jugendfreizeiteinrichtungen, Schulen und der Polizei, um vor allem in den dunklen Jahreszeiten Angebote zur Gewaltprävention anzubieten. Außerdem werden Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste bei der Planung von Veranstaltungen, bspw. dem Bildungsfest mitgedacht, so dass diese auch immer mit eignen Angeboten sichtbar vertreten sind. Gemeinsam mit dem Ordnungsamt und den Präventionsbeauftragten gebe es Strukturen des Austauschs, um Themenschwerpunkte zu verabreden und gemeinsame Veranstaltungen und Kooperationen auch anlassbezogen zu diskutieren und Abstimmungen herbeizuführen. In allen Regionen des Bezirkes sind die Präventionsbeauftragten wichtige und relevante Mitwirkende an den Regionalen Arbeitsgemeinschaften nach § 78.

BV Sielaff schlägt nach dieser Erläuterung vor, den Antrag 0661/XXI als „durch Verwaltungshandeln erledigt“ erklären zu lassen. Diesem Vorschlag folgt der Ausschuss einstimmig.

Alle RSD-Drucksachen (Mitteilungen zur Kenntnisnahme auf die Drucksachen 0140/XX, 0635/XX, 0770/XX und 1581/XX) werden zur Kenntnis genommen. BV Sielaff bittet um eine Erläuterung zu 0140/XX und hier insbesondere zu Nr. 2 im Text der MzK. Jugendamtsdirektor Schwarz geht darauf ein, dass das Bezirksamt prüfen sollte, wie möglichst unbürokratisch die Vorweggewährung der Erfahrungsstufen im RSD ermöglicht werden kann. Er führt aus, dass das Bezirksamt in den Jahren 2017 und 2018 für alle RSD-Mitarbeitenden, bei denen dies tarifrechtlich möglich war, eine Stufenvorweggewährung gewährt. Dies umfasste ca. 80% des Personals.

Mit dem neuen Tarifabschluss wurde 2019 in der Entgeltordnung des TVL basierend auf der neuen Tariftabelle Sozial- und Erziehungsdienst die Entgeltgruppe S14 für Mitarbeitende mit über 50% Tätigkeit im Bereich des Kinderschutzes eingehrt. Alle Mitarbeiter*innen des RSD wurden zum Jahreswechsel 2019/2020 in diese Entgeltgruppe überführt, die eine Besserstellung gegenüber der Einstiegsgruppe S11 b und der Gruppe S12 für Sozialpädagog*innen/Sozialarbeiter*innen mit staatlicher Anerkennung bei erhöhter Schwierigkeit der Tätigkeit darstellt. Mit dieser tariflichen Neuregelung wurde die Besserstellung durch Stufenvorweggewährung als generelles Modell der Personalbindung hinfällig und wird nun noch im normalen tarifrechtlichen Rahmen genutzt.

Die Drucksachen 1232/XX und 0130/XXI werden zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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