Auszug - Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienfördern (§§ 11, 13, 16 SGB VIII)  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 22.11.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Louise-Schroeder-Saal, Sitzungsraum 195
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss


Der Ausschussvorsitzende ruft TOP 6 auf und erläutert einführend, dass alle Vertreterinnen und Vertreter der auf den Listen aufgeführten Träger aufgrund von Befangenheit nach der Einführung und Beratung der Förderlisten bzw. nach Vorstellung des Antrags den Raum verlassen werden.

Jugendamtsdirektor Schwarz geht daraufhin auf die im Vorfeld versendete Projektliste §16 Familienförderung 2024/2025 und die Förderliste §§ 11, 13 ein.

Er erinnert an die Maßgabe des JHA, vorhandene Projekte fortzuführen so-wie Tarifsteigerungen zu berücksichtigen und fasst rückblickend die Chefge-spräche bzw. Diskussionen während der Haushaltsberatungen im Hauptaus-schuss zusammen. Erst mit einem Auflagenbeschluss der BVV und zusätzli-chen Mitteln sei es möglich geworden, die Sachkostenzuwächse auszuglei-chen. BD Wolffhardt erkundigt sich nach Konsequenzen aus dem Auslaufen der Energiepreisbremse und dem aktuellen Stand zur unterschiedlichen Be-rücksichtigung bei Kostensteigerungen in Leistungsverträgen und Zuwen-dungen. Sie fragt außerdem, weshalb die Liste §16 regional aufgeführt sei und nicht analog zur Liste § 11,13.

Jugendamtsdirektor Schwarz und Jugendstadtrat Schworck gehen auf die Fragen und auf die Steigerung von 4,35% für 2024 und 3% für 2025 ein. Hinsichtlich der Leistungsverträge und Zuwendungsbescheide habe der Be-zirk mehrfach und wiederholt bei SenFin vorgesprochen, eine künftige Be-rücksichtigung sei angekündigt. In der Liste nach §§11,13 würden alle Pro-jekte mit einem Leistungsvertrag ausgestattet werden, in der Familienförde-rung sei das nicht einfach möglich. Die Regionalbudgets seien nicht an feste Einrichtungen gebunden und würden deshalb bei §16 mehr Gestaltungs-möglichkeiten in den Regionen eröffnen.

BV Sielaff erkundigt sich nach den Auswirkungen des Senatsbeschlusses zur PMA und einer möglichen Haushaltssperre auf den Bezirk, speziell auf den Jugendbereich. Stadtrat Schworck erklärt, dass das Risiko begrenzt sei, weil es sich im Jugendbereich nicht etwa um freiwillige, sondern verpflichtende und gesetzlich geregelte Leistungen handele, die nicht zur Rede stünden, weshalb alle Angebote - inkl. Kostensteigerungen fortgesetzt rden. Un-sicherheiten bestünden dagegen bei geplanten Ausweitungen von Angebo-ten und neuen Angeboten.

 
 

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